Emissionshändler der Deutschen Bank verurteilt Milde Strafen für Mitarbeiter

FRANKFURT/M · Das Frankfurter Landgericht verurteilt Emissionshändler der Deutschen Bank. Hohe Regressforderungen stehen noch aus.

 Mitarbeiter der deutschen Bank haben rund 220 Millionen Euro Umsatzsteuern hinterzogen. FOTO: DPA

Mitarbeiter der deutschen Bank haben rund 220 Millionen Euro Umsatzsteuern hinterzogen. FOTO: DPA

Foto: dpa

Das Urteil traf nicht die Deutsche Bank. Fein raus ist sie aber nicht. Im Prozess um die „bandenmäßige“ Steuerhinterziehung von sieben ehemaligen Mitarbeitern stand auch ihre Unternehmenskultur vor Gericht. Von einem „Klima der Risikobejahung“ war im Urteil die Rede. Und davon, dass die Bank zwischenzeitlich Ermittlungen eher erschwert als gefördert habe.

Es ging um die Zeit zwischen September 2009 und Februar 2010, als die Lehman-Bank schon pleite und die Finanzkrise auf ihrem Höhepunkt war. Die Worte vom „Kulturwandel“ des Führungsduos Anshu Jain und Jürgen Fitschen waren noch nicht gesprochen; die kamen erst 2012.

Zwischen Herbst 2009 und Februar 2010 sollen sich mehrere Mitarbeiter der Bank, auch hochrangige, „als Mitglieder einer Bande an einem Umsatzsteuerkarussell mit dem Handel von CO2-Emissionsrechten beteiligt haben“. Diese Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, mit denen 220 Millionen Euro Umsatzsteuern hinterzogen wurden, sind nun gerichtlich per Urteil bestätigt.

Das Frankfurter Landgericht vermied gestern die ganze Härte des Gesetzes. Bis zu zehn Jahre Haft hätten die sieben Angeklagten bekommen können. Die höchste Strafe für den Haupttäter lautete aber auf drei Jahre Haft. Bewährung ist bei solch langen Strafen nicht möglich. Er will dagegen Revision einlegen. Die anderen sechs bekamen zwischen zwei Jahren Haft und einer bloßen Verwarnung, alles zur Bewährung ausgesetzt und mit einer bis zu 200 000 Euro lautenden Bewährungsauflage versehen.

Als strafmildernd wurde bei allen Angeklagten anerkannt, dass sie Regressforderungen ihres ehemaligen Arbeitgebers, der Deutschen Bank, zu erwarten hätten: Denn die Bank hat die Steuerschulden samt Zinsen beglichen. Strafmildernd wirkte auch, dass ihre berufliche Existenz vernichtet sei und dass sie sich nicht selbst bereichert hätten.

Sie haben das, was sie taten, als normales Bankgeschäft angesehen. Der Richter formulierte, es habe in der Deutschen Bank damals ein „Klima der Risikobejahung“ geherrscht.

Anfangs hatten die Ermittler Probleme, ihren Verdacht zu erhärten. Nachdem sie aber im Mai 2010 rund 230 Büroräume der Deutschen Bank durchsucht hatten, konnten sie aus hundert Terrabyte Material rund 800 Hauptakten bilden. Die Deutsche Bank, obwohl sie sonst schnell mit der Behauptung bei der Hand ist, mit den Behörden zusammenarbeiten zu wollen, war bei den Recherchen nicht sonderlich hilfreich. Sie hatte eigene Anwälte an die Sache gesetzt. Und die hatten im August 2010 berichtet, an dem Umsatzsteuerbetrug sei nichts dran.

Dabei hatten die Angeklagten kein gutes Gefühl bei ihrem Tun. So hatte laut Mitschnitt einer Telefonkonferenz 27. November 2009 ein Angeklagter über die Handelskette, in der die Emissionsrechtegehandelt wurden, gesagt: „Wir sind ganz schnell in der Situation, dass, wenn wir die Partner der Partner nicht sauber sind, dann fliegt uns das ganze um die Ohren.“

Dennoch wurden die Geschäfte nicht gestoppt – anders als bei anderen Banken und Sparkassen, wie der Richter sagte. Auch der Hauptangeklagte habe die Gefahr erkannt, er betreibe Steuerhinterziehung. Doch habe er entschieden: „Wir machen weiter.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort