Neuer Schwung für die betriebliche Altersversorgung Ministerium setzt auf Tarifrenten

KÖLN · Mit einer Tarifrente wollen Ministerin Andrea Nahles und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) der lahmenden betrieblichen Altersversorgung Beine machen.

Arbeitgebern und Gewerkschaften wird angeboten, durch Tarifverträge branchenweit gemeinsame Einrichtungen für die betriebliche Altersversorgung zu schaffen, nämlich Pensionsfonds oder Pensionskassen, die nach besonderen Regeln tätig werden. Ein wichtiger Punkt ist, dass der Arbeitgeber "enthaftet" wird.

Bisher haftet er in allen Durchführungswegen (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung bei einem Lebensversicherer) dafür, dass die zugesagte Leistung am Ende erbracht wird. Bei der Tarifrente wäre das anders. Der Arbeitgeber könnte sich damit begnügen, einen bestimmten Beitrag zuzusagen; mit der Höhe der künftigen Betriebsrente hätte er nichts mehr zu tun. Dafür sollen Pensionsfonds oder Pensionskasse als gemeinsame Einrichtung einstehen.

Sie müssten dem Versorgungsberechtigten wenigstens garantieren, dass er eine Rente bekommt, die einer Beitragszusage mit Mindestleistung entspricht. Hinter dieser Formulierung verbirgt sich nichts anderes als die Garantie, dass bei Beginn der Altersversorgung mindestens die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern eingezahlten Beiträge für die Finanzierung der Leistung zur Verfügung stehen. Mit anderen Worten: Kapitalerträge sollen wenigstens die Kosten ausgleichen.

Viel ist das nicht. Zinsgarantien sind nicht vorgesehen. Kommt die gemeinsame Einrichtung ihren Versorgungspflichten nicht nach oder wird sie gar insolvent, ist der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) am Zuge, der normalerweise die Verpflichtungen zahlungsunfähiger Arbeitgeber übernimmt. Man sieht, dass das bisherige Haftungsgefüge einschneidend geändert wird.

Den Arbeitgebern kann das gefallen. Sie meinen aber, die "Enthaftung" des Arbeitgebers durch reine Beitragszusage dürfe sich nicht auf das Modell der Tarifrente beschränken. Auch bestehende Versorgungseinrichtungen sollten daran teilhaben. Die Gewerkschaften finden das weniger befriedigend. Die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung liege in einer größeren Beteiligung der Arbeitgeber, nicht darin, dass sie sich aus der Verantwortung zurückzögen, erklärt der DGB.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort