Troisdorfer Bauunternehmer Neue Fragen im Untreueprozess um Josef Esch

Köln · Die Kölner Staatsanwaltschaft sieht in Aussagen von Gustav Adolf Schröder, der frühere Chef der Stadtsparkasse Köln, einen Widerspruch. Dessen Verteidiger kritisiert wiederum die Staatsanwaltschaft.

Ex-Sparkassen-Chef Gustav Adolf Schröder mit seinen Verteidigern.

Foto: picture alliance / Marius Becker

Oberstaatsanwalt Alexander Fuchs zeigt sich am Donnerstag sichtlich überrascht. Er spricht von Tatsachen, die er so bisher noch nicht gehört hat. Es ist ein weiterer Verhandlungstag im Prozess um Korruption und Untreue, den Bau der Kölner Messehallen und den Medienstandort Köln vor dem Kölner Landgericht. Wenige Minuten zuvor hatte einer der Angeklagten, der frühere Chef der damaligen Stadtsparkasse Köln Gustav Adolf Schröder, seine Abschlusserklärung zu einem der Teilkomplexe vorgelesen – deren Inhalt ist Grund für die Diskussion, die im Anschluss zwischen Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidigern aufkommt.

Hintergrund sind sogenannte Zweckgesellschaften, die die Sparkasse einsetzte, um Teile der finanzschwachen MMC-Studios und damit verbundene Mietgarantien vor über zehn Jahren zu übernehmen. Die Sparkasse selbst konnte das aus rechtlichen Gründen nicht tun. Dem Sparkassenvorstand war es wichtig, die Studios zu retten, um dem Medienstandort Köln nicht zu schaden, wie die Angeklagten Schröder und sein ehemaliger Vorstandskollege Franz-Josef Schäfer seit September immer wieder erklären.

Der Punkt, der bei der Staatsanwaltschaft allerdings am Donnerstag für Verwunderung sorgt, ist wie Schröder das Verhältnis zu dem damaligen Steuerberater der Stadtsparkasse beschreibt. Denn dieser war gleichzeitig Geschäftsführer der Zweckgesellschaften. Irgendwann machte er sich mit dem ihm dafür zur Verfügung gestellten Geld der Sparkasse selbstständig. Der Sparkasse entstanden hohe Verluste. Schröder und Schäfer hatten bisher immer erklärt, es habe keine schriftlichen Absprachen gegeben. Alles beruhte auf Vertrauen. Denn es war wichtig, dass kein Zusammenhang zwischen den Gesellschaften Lana und Projecta und der Sparkasse erkennbar war.

Verteidiger: Voraussetzung für Untreue nicht erfüllt

Schröder spricht am Donnerstag allerdings das erste Mal von einer „sparkassenöffentlichen" Vereinbarung zwischen Sparkasse und ihrem Steuerberater – ein Ausdruck, der wesentlich offizieller klingt, als die Umschreibungen des reinen Vertrauensverhältnisses im bisherigen Prozessverlauf. Oberstaatsanwalt Fuchs betont, man habe sich bei der Beweisaufnahme große Mühe gegeben, Einzelheiten dieses Verhältnisses offenzulegen. Schröder habe jedoch immer wieder festgestellt: Es gab keine Absprachen. „Da wundert mich ihre Aussage jetzt doch sehr“, so Fuchs. Die Staatsanwaltschaft hätte nie konkret nachgefragt, erwidert die Verteidigung Schröders. Der Vorsitzende Richter erklärt, dass man sehr wohl sehr früh darüber gesprochen habe. Letztendlich geklärt wird der Widerspruch zunächst nicht.

Weiter erklärte Schröders Verteidiger, Klaus Bernsmann, er sehe die Voraussetzungen für Untreue bei seinem Mandanten nicht erfüllt. „Unternehmerische Handlung“ beruhe „auf Wagnis“ und die Staatsanwaltschaft habe es versäumt, den Sachverhalt im Ganzen abzuwägen. Das Ziel sei es gewesen, den Standort RTL zu sichern. Der Prozess, bei dem auch der Troisdorfer Bauunternehmer Josef Esch wegen Bestechung und Beihilfe zur Untreue angeklagt ist, ist derzeit bis Mitte Juli terminiert.