Es drohen Verspätungszuschläge Daten für neue Grundsteuer früh sammeln

Bonn · Bei der Grundsteuerreform wird es ernst: Alle Eigentümer müssen in diesem Jahr der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten zu ihren Immobilien liefern. An die Fristen muss sich jeder halten, sonst drohen Versäumniszuschläge, berichtet der Verein Haus und Grund.

 Ab Juli diesen Jahres müssen Immobilienbesitzer den Finanzämtern die erforderlichen Angaben für die Neufeststellung des Grundwertes melden.

Ab Juli diesen Jahres müssen Immobilienbesitzer den Finanzämtern die erforderlichen Angaben für die Neufeststellung des Grundwertes melden.

Foto: picture alliance / dpa/Frank Rumpenhorst

Wie kompliziert wird es für Immobilienbesitzer, die erforderlichen Angaben für die neue Grundsteuer an die Finanzverwaltung zu übermitteln? Und was ist, wenn Eigentümer keinen Internetanschluss haben, da die Daten bis Ende Oktober über das Online-Programm Elster zu liefern sind? Am Dienstagabend konnten die Teilnehmer eines Webinars des Eigentümervereins Haus und Grund Bonn/Rhein-Sieg Fragen zur Grundsteuerreform loswerden, die ab diesem Jahr umgesetzt wird.

Rund 36 Millionen Immobilien müssen in Deutschland in den kommenden Jahren im Rahmen der 2019 verabschiedeten Grundsteuerreform neu bewertet werden. Elf Länder, darunter NRW, wenden dafür das Bundesmodell an, fünf Länder haben eine Öffnungsklausel genutzt und weichen davon ab.

Gerechtes oder ungerechtes Modell?

Der CDU-Fraktionsvorsitzende im Bonner Stadtrat, Guido Déus, der als Landtagsabgeordneter mit für die Übernahme des Bundesmodells verantwortlich ist, und Tim Achtermeyer, sein Pendant bei den Grünen im Rat, stritten darüber, wie gerecht und einfach beziehungsweise komplex sich das Bewertungsverfahren darstellt. Achtermeyer sagte, die Grünen hätten die alternative Lösung Baden-Württembergs bevorzugt, das den Grundsteuerwert lediglich auf Grundlage von Bodenwert und Grundstücksfläche berechnet.

Sibylle Barent von Haus und Grund Deutschland berichtete, dass der Zeitplan für alle Eigentümer derselbe ist: Ab Mai werden die Finanzverwaltungen Infoschreiben verschicken, aus denen Eigentümer einen Teil der erforderlichen Daten, die der Behörde vorliegen, entnehmen können. Die anderen müssen sie selbst beibringen. In NRW geht es im Wesentlichen um die Grundstücksgröße, Bruttowohnfläche, Gebäudeart und Baujahr.

Tückische Frage nach dem Baujahr

Allerdings kann es schon beim Baujahr tückisch werden, da nach einer Kernsanierung dieses Jahr anzugeben ist. Markus Gelderblom, Hauptgeschäftsführer von Haus und Grund in Bonn, sagte, manche Immobilienkäufer wüssten gar nicht, wann die letzte Kernsanierung stattgefunden habe. Wer in diesem Fall beim Bonner Bauamt in die Akten schauen wolle, müsste möglicherweise wochenlange Wartezeiten in Kauf nehmen. Experten raten daher dazu, sich früh an die Zusammenstellung der Grundsteuerdaten zu machen, um keine Verspätungszuschläge oder Zwangsgeld zahlen zu müssen. Ob eine Fristverlängerung möglich wäre, konnte Déus nicht sagen, versprach aber: „Jeder rechtliche Spielraum für eine Fristverlängerung wird genutzt.“

Eigentümer müssen vom 1. Juli bis 31. Oktober für die Grundwertfeststellung die Daten auf ihrem Elster-Portal eingeben. Laut Barent können die Angaben in Härtefällen auch in Papierform eingereicht werden. Déus riet, sich andernfalls von Angehörigen oder Vereinen unterstützen zu lassen. Achtermeyer sprach von einem „Konjunkturprogramm für Steuerberater“, die „total ausgebucht“ seien.

Bonn nimmt aus Grundsteuer 100 Millionen Euro ein

Fällig wird die neue Grundsteuer erst ab 2025. Wie hoch sie individuell ausfällt, kann noch niemand sagen. Klar ist, dass die einen mehr, die anderen weniger als heute zahlen müssen. Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass sie aufkommensneutral sein soll. Laut Achtermeyer nimmt die Stadt Bonn über die Grundsteuer rund 100 Millionen Euro jährlich ein. Wie hoch künftig der Hebesatz sein wird, den die Kommunen selbstständig festlegen, konnte Achtermeyer verständlicherweise noch nicht sagen.

Ende September will Haus und Grund ein mehrstündiges Webinar veranstalten, in dem es nur um das Selbstausfüllen des Grundsteuerformulars geht. Dies sei allerdings nur für Vereinsmitglieder bestimmt, so Gelderblom.

Weiterführende Informationen: www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform