Unternehmen Gaffel Oberlandesgericht könnte Heinrich Becker als Chef abberufen
KÖLN · Im Bruderstreit der Gaffel-Eigner Heinrich und Johannes Becker hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) am Donnerstag eine Ablösung Heinrich Beckers als Geschäftsführer als eine mögliche Lösung in Aussicht gestellt.
Die Gesellschaft, die als Offene Handelsgesellschaft firmiert, und an der Heinrich Becker 62 und Johannes Becker 38 Prozent halten, sei "unheilbar zerrüttet", so der Vorsitzende des 18. Senats Burkhard Gehle.
Es herrsche "Streit an allen Fronten", so Gehle. Es gehe um das Führungskonzept. "Jeder Konflikt landet bei uns als zweiter Instanz", so Gehle. Appelle zur Einigung hätten nicht gefruchtet. Dabei brauche es ein Konzept, wie das Unternehmen durch die Zeit gesteuert werde. Doch der Bestand der Gesellschaft werde in die Hand des Gerichts gelegt, so Gehle.
Ein Einigungswille war auch gestern nicht zu erkennen. Die Parteien stritten einmal mehr darüber, wer den Streit verursacht habe, der darin gipfelte, dass Johannes Becker 2006 aus der Geschäftsführung ausgeschlossen wurde. Die Auseinandersetzung erfasst inzwischen auch den Bierverlag L & T.
Richter Gehle brachte deshalb einen Generationswechsel ins Gespräch. Nach Heinrich Beckers Ausschluss aus der Geschäftsführung bliebe dann sein Sohn Heinrich Philipp alleiniger Geschäftsführer der Gaffel-Brauerei. Heinrich und sein Bruder Johannes blieben Gesellschafter. Aber auch Gehle zeigte sich nicht sicher, ob das den Streit lösen könnte.
Die Zweifel teilte Michael Falter, der Anwalt von Johannes Becker. Die Zerrüttung der Gesellschaft bleibe so bestehen. Er tritt weiter für die Auflösung der Gesellschaft ein, weil ein Minderheitsgesellschafter, der persönlich hafte, nicht dominiert werde dürfe. Ralph Drouven, der Anwalt Heinrich Beckers, sprach sich gegen die Auflösung und gegen eine Ablösung seines Mandanten aus. Ein Urteil will das OLG am 19. Dezember fällen.
Falter zieht eine gemischte Bilanz. Sein Mandant Johannes Becker habe nicht aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden können. Und Heinrich Becker werde zwar nicht aus der Gesellschaft ausgeschlossen, vom Gericht aber wohl als Geschäftsführer abberufen.
Drouven sagte, er gehe davon aus, dass die Auflösung der Gesellschaft vom Tisch sei. Und er habe noch nicht die rechtliche Gewissheit, dass eine Abberufung seines Mandant Heinrich Beckers aus der Geschäftsführung erfolge.