Prozess gegen Refugium-Holding vor Bonner Wirtschaftsstrafkammer

Auch drei Wirtschaftsprüfer wegen Insolvenz des Seniorenheimbetreibers auf Anklagebank

Prozess gegen Refugium-Holding vor Bonner Wirtschaftsstrafkammer
Foto: Homann

Bonn. Vor der Wirtschaftsstrafkammer am Bonner Landgericht beginnt Mitte März der letzte große Prozess rund um den 2001 in die Insolvenz gegangenen Seniorenheimbetreiber Refugium aus Königswinter. Klaus Küthe, der letzte Vorstandsvorsitzende des Unternehmens, muss sich laut Staatsanwaltschaft wegen dreifacher Untreue im besonders schweren Fall verantworten.

Zudem werden dem in Paris lebenden 64-Jährigen falsche Angaben im Rahmen der Beantragung einer Kapitalerhöhung und Bilanzmanipulation vorgeworfen. Der seit 1999 als alleinberechtigter Vorstand agierende Küthe beging die Taten laut Anklage zwischen April 2000 und Juni 2001. Dabei soll das Unternehmen Pachtzinsen veruntreut haben, die es als Untervermieter von den zahlreichen Betreibereinrichtungen von Wohnheimen kassierte.

Ab November 2000 sei die Holding zahlungsunfähig gewesen und habe die vereinnahmten Pachtzinsen nicht mehr an den Eigentümer entrichtet. Der entstandene Schaden: Rund sechs Millionen Euro. Ein Großteil der Häuser musste daraufhin schließen. Ab Ende 2000 soll die Holding zudem Tochterfirmen angewiesen haben, der Muttergesellschaft Darlehen bereitzustellen. Durch den Entzug von gut zwei Millionen Euro sei die Existenz der einzelnen GmbHs gefährdet worden.

Eine weitere Untreuehandlung sieht die Staatsanwaltschaft darin, dass der Angeklagte einem hochverschuldeten Manager des Unternehmens ein Privatdarlehen von etwa 90 000 Euro bewilligte - obwohl keine Aussicht auf Rückzahlung bestanden habe. Neben den Untreuedelikten wird dem 64-Jährigen zur Last gelegt, dass er im März 2001 ein anscheinend falsches Wertgutachten für eine geplante Kapitalerhöhung der AG nutzte.

Außerdem soll es zu einer "unrichtigen Darstellung" der Vermögenslage im Jahresabschluss 1999 gekommen sein. Obwohl ein Fehlbetrag von etwa 22 Millionen Euro bestanden habe, sei in der Bilanz ein Jahresüberschuss von rund 7,4 Millionen Euro ausgewiesen worden. Neben dem Vorstandsvorsitzenden müssen drei Wirtschaftsprüfer auf der Anklagebank Platz nehmen. Die Männer im Alter zwischen 42 und 57 Jahren haben in den Augen der Staatsanwaltschaft einen entscheidenden Anteil am Untergang der Holding.

Sie sollen in Kenntnis der wahren finanziellen Verhältnisse ein falsches Wertgutachten erstellt und zudem die falsche Jahresbilanz bescheinigt haben. Auch die Geschäftsführerin der größten Gesellschaft der Holding muss vor Gericht erscheinen. Ihr wird Untreue in zwei Fällen, Insolvenzverschleppung sowie das Unterlassen des Abführens von Arbeitnehmeranteilen der Sozialversicherungen in Höhe von knapp 2,5 Millionen Euro vorgeworfen.

Gegen einen von der Staatsanwaltschaft ausgestellten Strafbefehl, der eine zehnmonatige Bewährungsstrafe vorsah, hat die Angeklagte Einspruch eingelegt. Gleiches gilt für die Wirtschaftsprüfer, die hohe Geldstrafen bezahlen sollten. Für den Prozess hat die Wirtschaftsstrafkammer zunächst 13 Termine bis Mitte Juli eingeplant. Bisher hat sich Küthe nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geäußert. In den vergangenen Jahren hat es bereits mehrere Prozesse gegen die Mitglieder des ersten Vorstands gegeben, der von 1997 bis 1999 tätig war.

So wurde unter anderem der Gründer und erste Vorstandsvorsitzende Paul Kostrewa im Mai 2006 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Dem erkrankten Mann, der nur zwei Stunden am Tag verhandlungsfähig war, konnten Ausschüttungsuntreue und Bilanzfälschung nachgewiesen werden. Mit einer Bewährungsstrafe kam auch Franz-Josef S. im August 2003 davon, da er bereit war, etwa eine halbe Millionen zu zahlen. Drei Viertel flossen in die Insolvenzmasse, ein Viertel ging an die Staatskasse.

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