Landesrechnungshof bei IHK Köln Prüfer monieren IHK-Finanzen

KÖLN · Der Landesrechnungshof hat das Gehalt des Kölner Hauptgeschäftsführers der Industrie- und Handelskammer ins Visier genommen. Er erhält nach eigenen Angaben neben 180.000 Euro Fixgehalt eine variable Vergütung von 140.000 Euro.

Nach der Bonner muss auch die Kölner IHK derzeit darüber nachdenken, wie sie mit unangenehmen Prüfergebnissen des Landesrechnungshofes umgeht. Die Prüfer bemängeln unter anderem die Höhe der Vergütungen des Hauptgeschäftsführers der Industrie- und Handelskammer (IHK). Auch intransparente Bonuszahlungen an Mitarbeiter kommen in dem Bericht der Finanzkontrolleure, der dieser Zeitung in Auszügen bekannt ist, nicht gut weg.

Das Prüfverfahren des Landesrechnungshofes betrifft mehrere IHKs in NRW. Geprüft wird die Haushaltsführung der Kammern, die sich über Plichtbeiträge ihrer Mitgliedsunternehmen finanzieren. Negativ aufgefallen ist den Kontrolleuren in Köln vor allem das Gehalt von Hauptgeschäftsführer Ulf Reichardt. Er erhält nach eigenen Angaben neben 180 000 Euro Fixgehalt eine variable Vergütung von 140 000 Euro.

Mit Altersrückstellungen beträgt die jährliche Summe rund 380 000 Euro. Kritik müssen sich die Kölner auch wegen der Anhäufung von Beitragsüberschüssen und deren zu risikolastigen Anlage gefallen lassen. Zudem werden Bonuszahlungen von rund 160 000 Euro an etwa 100 Mitarbeiter der IHK bemängelt.

Die IHK selbst teilte auf Anfrage mit, man sei zu verschiedenen Prüfergebnissen im „konstruktiven Dialog“ mit dem Landesrechnungshof. Allerdings lässt die IHK durchblicken, dass man die kritisierten Punkte grundsätzlich anders bewerte. Die Vorwürfe zu Bonuszahlungen weist IHK-Sprecherin Susanne Hartmann zurück. Mit Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte seien die Bonuszahlungen im Wirtschaftsplan zwar nicht aufgeschlüsselt, sie orientierten sich aber an transparenten Regeln. Das hohe Vermögen habe bereits zu reduzierten Beiträgen für die Mitglieder geführt. Weitere Angaben zur Gehaltssumme des Hauptgeschäftsführers will die IHK dagegen nicht machen.

In der IHK Bonn/Rhein-Sieg war es da offensichtlich leichter, Schlüsse aus den Hinweisen zu ziehen. So fahren Mitarbeiter der IHK bei Dienstreisen nicht mehr in der 1. Klasse der Bahn und schlafen nicht mehr in 5-Sterne-Hotels. Der Anstoß für diese Veränderungen kam ebenfalls durch die Prüfung des Rechnungshofes.

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