Verband plädiert für Rettungsschirm Reisebüros der Region sind gegen eine Gutscheinlösung

Bonn · Reisebüros in der Region halten wenig von dem Regierungsvorschlag, stornierte Reisen den Kunden aufzubürden. Ein Verband plädiert stattdessen für einen Rettungsschirm.

 Freie Liegen am Swimmingpool eines Hotels in Santa Cruz de Tenerife Ende Februar: Wegen der Corona-Pandemie sind die Hotels auch in Spanien inzwischen geschlossen.

Freie Liegen am Swimmingpool eines Hotels in Santa Cruz de Tenerife Ende Februar: Wegen der Corona-Pandemie sind die Hotels auch in Spanien inzwischen geschlossen.

Foto: dpa/Joan Mateu

Katja Hammerath verkauft zwar keine Reisen mehr – die letzte Buchung machte sie am 28. Februar, berichtet die Reisebüroinhaberin, aber sie hat trotzdem jede Menge zu tun. „Ich kämpfe um jeden Kunden“, erzählt die Geschäftsfrau, die seit 19 Jahren ihr Reisebüro in Bornheim-Sechtem führt. Seit Beginn der Corona-Krise bucht sie Reisen um oder kümmert sich um die Stornierung der Buchungen inklusive Rückzahlung der Anzahlungen. Hilft ihr die Gutscheinlösung, die die Bundesregierung am Donnerstag für die Reisebranche, Fluggesellschaften, Konzert- und Sportveranstalter beschlossen hatte?

„Die Gutscheine sichern irgendwo Liquidität, aber sie verhindern keine Insolvenz“, erklärt Hammerath. Nein, sagt sie, zu hundert Prozent überzeugt sei sie nicht davon. Auch Marius Janotta, Inhaber von Meridian Tours in Beuel, das vor allem Flugreisen verkauft, hält Gutscheine für kleine, unabhängige Reisebüros für keine gute Idee: „Gerade kleine Anbieter haben ihre Kunden bereits bei Stornierung den Reisepreis erstattet, weil sie mit Erstattung durch die Leistungsträger rechnen“, als da sind Hotels, Airlines, Reiseveranstalter. Janotta gibt auch zu bedenken: „Was passiert, wenn der Kunde mit dem Gutschein von 1500 Euro kommt, die gleiche Reise im nächsten Jahr aber 2500 Euro kosten soll?“

Kampf an vielen Fronten

Die Reisebüros kämpfen an vielen Fronten. Hammerath bekommt ihre Provision bei einigen Veranstaltern bereits bei Anzahlung des Kunden, bei anderen fließt das Geld erst, wenn der Kunde die Reise antritt. Für stornierte Reisen muss sie also Provisionen zurückzahlen, die sie teilweise schon vor einem halben Jahr bekommen hat. „Privat muss ich eigentlich mein Haus renovieren lassen, aber ich habe den Handwerkern abgesagt, die jetzt kommen sollten. Das wird die auch nicht freuen.“

Janotta sagt, er wolle nicht alle Beschlüsse der Regierung schlecht reden. Er selbst hat diese Woche für sein Unternehmen mit einer Beschäftigten die 9000 Euro Zuschuss erhalten, die der Staat für Kleinstunternehmen in der Corona-Krise auszahlt. „Wir leisten augenblicklich sehr viel Arbeit, die wir kostenfrei bewältigen müssen.“ Bei der Gutscheinlösung blieben tausend Fragen offen. Wer springt ein, wenn der Veranstalter, der den Gutschein ausgibt, insolvent wird? Hammerath berichtet, dass für Reisen, die Anfang Mai angetreten werden, jetzt die volle Zahlung fällig sei. „Da geht es mitunter um 10.000 Euro.“ Niemand wisse, ob dann Reisen bereits wieder möglich seien. Sollen diese Kunden bei solchen Summen bei Ausfall der Reise mit einem Gutschein abgespeist werden?

Die Reisebüroinhaberin hat sich den Vorschlag des Verbandes unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR) angeschaut, der für einen Fonds nach dem Vorbild des Bankenrettungsfonds plädiert, wie er vor zehn Jahren in der Finanzkrise aufgelegt wurde. „Augenwischerische Gutscheine machen nicht wirklich liquide“, so der VUSR auf seiner Website. Inzwischen seien die Zahlungsströme in der Reisebranche komplett zerstört, weil etwa die Airlines ihre Erstattungen eingestellt hätten. Anders bei den großen Touristikunternehmen und Konzernen, die erst bei erbrachter Leistung zahlen würden. „Ein neuer Sonderfonds als Sondervermögen des Bundes muss her“, heißt es beim Verband, wo die Bundesrepublik Deutschland als Schuldner auftreten soll.

Verbraucherschützer sind gegen Gutscheine

Die Verbraucherzentralen sind ebenfalls gegen Gutscheine, weil sie einseitig die Kunden belasten würden. Gerade hat die Verbraucherzentrale NRW den Veranstalter Eventim abgemahnt, der sich weigert, bei verlegten Veranstaltungen dem Kunden auf Wunsch den Preis für das Ticket wieder zurückzuzahlen. Zumal Eventim in einigen Fällen noch nicht einmal Gutscheine angeboten hatte.

Außerdem wäre die Gutscheinlösung nicht konform mit EU-Recht. Die EU-Kommission will am Anspruch auf Kostenerstattung bei Flug- und Reiseausfällen wegen Corona festhalten, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtete. EU-Kommissar Didier Reynders riet Verbrauchern allerdings auch, Gutscheine anstelle einer Erstattung zu akzeptieren.

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