Urlaub in Corona-Zeiten Verbraucherzentrale: Reiseveranstalter müssen Geld zurückzahlen

Bonn · Viele Kunden von Reiseveranstaltern bedauern nicht nur ihren ausgefallenen Urlaub, sondern fürchten auch um ihr Geld. Laut der Verbraucherzentrale müssen Reiseveranstalter den Preis voll erstatten. Wer selbst storniert, begibt sich rechtlich in eine Grauzone.

 Ein Strand in Athen, Griechenland: Etliche Kunden fürchten bei abgesagten Reisen um ihr Geld.

Ein Strand in Athen, Griechenland: Etliche Kunden fürchten bei abgesagten Reisen um ihr Geld.

Foto: dpa/Lefteris Partsalis

Europareisen ab dem 15. Juni wieder möglich

Meistgelesen
Neueste Artikel
Vergebene Chancen
Kommentar zur Wirtschaft in der Region Bonn/Rhein-SiegVergebene Chancen
Zum Thema
Aus dem Ressort