Fit für die Rente So lassen sich Abschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen

Serie | Bonn. · Früher in Rente gehen zu können, erscheint vielen Menschen attraktiv. Doch normalerweise ist eine vorgezogene Altersrente mit finanziellen Einbußen verbunden. Dagegen lässt sich etwas tun: Mit Sonderzahlungen können Arbeitnehmer die Rentenabschläge ausgleichen.

 Wer früher aus dem Job raus will, hat die Möglichkeit, Sonderzahlungen an die Rentenkasse zu leisten.

Wer früher aus dem Job raus will, hat die Möglichkeit, Sonderzahlungen an die Rentenkasse zu leisten.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Wer früher in Rente gehen will, als die Regelaltersgrenze vorsieht, bekommt normalerweise weniger Rente. Ausnahme ist nur, wer mindestens 63 Jahre alt ist, vor 1953 geboren wurde und 45 Jahre Mindestversicherungszeit (sogenannte Wartezeit) nachweisen kann. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Wer ab 1964 oder später geboren wurde, kann mit 65 Jahren in Rente gehen. Jeder Monat, den ein Arbeitnehmer den Ruhestand vorzieht, kostet einen Abschlag von 0,3 Prozent. Um das zu vermeiden, können Arbeitnehmer vor dem offiziellen Rentenbeginn Sonderzahlungen leisten.