Carl Janssen muss als einziger ins Gefängnis Sal. Oppenheim-Prozess endet mit Schuldsprüchen für Ex-Bankchefs

Köln · Durchweg Schuldsprüche im Sal. Oppenheim-Prozess - doch nur einer der angeklagten Ex-Banker soll ins Gefängnis. Bei den anderen verhängte das Landgericht Köln Bewährungsstrafen.

 Muss ins Gefängnis: Der ehemalige Banker Friedrich Carl Janssen (Mitte) wurde zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Muss ins Gefängnis: Der ehemalige Banker Friedrich Carl Janssen (Mitte) wurde zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Foto: dpa

Im spektakulären Strafprozess gegen die frühere Führung des Bankhauses Sal. Oppenheim hat das Landgericht Köln die vier ehemaligen Chefs des Geldinstituts zu Freiheitsstrafen verurteilt. Ins Gefängnis soll allerdings nur einer von ihnen - die übrigen Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Die Manager hätten Untreue in zwei Fällen zulasten der einst größten europäischen Privatbank begangen, entschied das Gericht am Donnerstag nach mehr als zwei Jahren Verhandlungsdauer.

Der für das Risikomanagement der Bank zuständige Friedrich Carl Janssen (71) wurde zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Er soll als einziger ins Gefängnis.

Der Sprecher der Bank, Matthias Graf von Krockow (66), und der für das Investmentgeschäft zuständige Dieter Pfundt (62) erhielten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, Christopher von Oppenheim (49) von einem Jahr und elf Monaten. Alle drei Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Den damaligen Geschäftspartner der Ex-Bankführung, Josef Esch, verurteilte das Gericht wegen des fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften zu einer Geldstrafe von 495.000 Euro.

Die Vorsitzende Richterin Sabine Grobecker sagte, das gesamte Verfahren sei ein "Kraftakt" gewesen. Im Mittelpunkt des Prozesses standen ein umstrittenes Immobiliengeschäft der Bank in Frankfurt sowie dreistellige Millionenkredite an den damals schon angeschlagenen und inzwischen pleitegegangenen Arcandor-Konzern. Die von den Angeklagten zu verantwortenden Transaktionen sollen hohe Millionenschäden für das Geldinstitut verursacht haben.

Graf von Krockow und von Oppenheim hatten in einem der größten Wirtschaftsprozesse Geständnisse abgelegt, Reue gezeigt und um Milde gebeten. Die beiden anderen früher persönlich haftenden Gesellschafter hatten die Vorwürfe dagegen zurückgewiesen, sich als Randfiguren dargestellt und Freisprüche gefordert.

Die Staatsanwaltschaft hatte für das Ex-Führungsquartett durchweg Gefängnisstrafen verlangt, für Esch eine Geldstrafe. Sal. Oppenheim war in der Finanzkrise 2008 als Großaktionär des Arcandor-Konzerns mit in den Abwärtssog geraten und gehört seit Anfang 2010 in stark verkleinerter Form zur Deutschen Bank.

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