GA-Rentenserie So senken Rentner ihre Steuerlast

Serie | Bonn · Seit der Rentenreform 2005 hat sich für Ruheständler steuerlich vieles geändert. Ein immer größerer Teil der Rente unterliegt der Besteuerung. Aber es gibt einige Freibeträge, und nicht nur Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge lassen sich absetzen.

Die Besteuerung der gesetzlichen Renten ist seit 2005 ein Aufregerthema.

Die Besteuerung der gesetzlichen Renten ist seit 2005 ein Aufregerthema.

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Die Besteuerung der gesetzlichen Rente sorgt seit ihrer Reform 2005 für Aufregung, weil seitdem die Sorge der Doppelbesteuerung besteht. Bis zu dem Jahr zahlten Arbeitnehmer ihre Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen, während die Rentenzahlungen praktisch steuerfrei blieben. Der Gesetzgeber legte bis 2004 einen so niedrigen fiktiven Ertragsanteil der Steuer zugrunde, dass die meisten gesetzlichen Rentenbezieher, wenn sie keine anderen Einkünfte wie Mieten oder Kapitalerträge hatten, steuerfrei blieben.