Seniorenwohnheim Augustinum Sozialkonzern verklagt Ex-Geschäftsführer

München · Das der evangelischen Kirche nahestehende Unternehmen fühlt sich betrogen und will Schadensersatz per Gericht durchsetzen. Viel zu holen gibt es bei den Beklagten wohl nicht.

 Die Wohnanlage in Bonn-Nord gehört nicht mehr dem Augustinum-Konzern, sondern wird nur von ihm gemietet.

Die Wohnanlage in Bonn-Nord gehört nicht mehr dem Augustinum-Konzern, sondern wird nur von ihm gemietet.

Foto: Volker Lannert

Finanzskandale innerhalb und um Kirchen sind hierzulande keine Seltenheit. Im Fall des Limburger Ex-Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst ist es am Ende um aus dem Ruder gelaufene Baukosten von gut 30 Millionen Euro gegangen, im Darlehensfall des Bistums Eichstätt um 50 Millionen Euro. 86 Millionen Euro will der Münchner Sozialkonzern Augustinum nun vor dem Landgericht München eintreiben. „Zur Durchsetzung seiner Ansprüche hat das Augustinum Schadensersatzklage eingereicht“, erklärte ein Sprecher des 1954 vom evangelischen Pfarrer Georg Rückert gegründeten Betreibers von Altenheimen, Kliniken, Schulen oder Behinderteneinrichtungen im Bundesgebiet.

Beklagt ist ein Quartett. Das sind ein ehemaliger Augustinum-Geschäftsführer, zwei Topmanager der Pleitefirma Nordic Kontor und ein Mittelsmann aus der Schweiz, die sich allesamt unschuldig fühlen. In der Sache droht zudem ein Strafprozess. Eine entsprechende Klage gegen das gleiche Quartett der Staatsanwaltschaft München wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs liegt seit Ende 2017 auf dem Tisch. Ob die als sehr kompliziert geltende Materie zum Prozess zugelassen wird, hat das Landgericht immer noch nicht gesagt. Eine Entscheidung dazu soll nach Angaben aus Justizkreisen nicht vor Herbst fallen, auch wenn Verfahrensbeteiligte fest mit einem Prozess rechnen.

Einer der beiden Nordic-Geschäftsführer wird in Zivilangelegenheiten, also der Schadensersatzklage, vom Hamburger Rechtsanwalt Malte Nehls vertreten. Es sei hochstreitig, ob die Vorgänge wirklich täuschungsbedingt gewesen seien oder ob das Augustinum alles freiwillig mitgemacht hätte, argumentiert der Anwalt. Das Geschehen geht auf die Jahre 2011 bis 2013 zurück.

Kostspieliges Rückmietungsmodell

Die Geschäfte beim Augustinum wurden damals vom heute beklagten Ex-Manager geführt. Aufsichtsratschef war ein inzwischen verstorbener Vertrauter. Das Duo hat nach Erkenntnissen von Staatsanwälten und aus Sicht des Augustinums dem Sozialkonzern einen kostspieligen Floh ins Ohr gesetzt. Bilanziell sei es sehr vorteilhaft, 14 der 23 vom Augustinum bundesweit betriebenen Seniorenstifte zu verkaufen und umgehend wieder anzumieten. Als Käufer stünde Nordic Kontor bereit, auch wenn diese kein Geld habe. Das würde es sich im ausgedachten Finanzkonstrukt vom Augustinum leihen, womit der Verkäufer also den Kauf finanziert. So kam es dann auch.

2014 ist beim Augustinum dann ein anonymer Hinweis eingegangen, wonach der Deal für den Sozialkonzern alles andere als vorteilhaft war und er vielmehr über den Tisch gezogen worden sei. Seitdem wird ermittelt und erbittert gestritten. Es geht nicht nur um Schadensersatz und Betrugsvorwürfe, sondern auch um die verkauften Wohnstifte. Drei der 14 luxuriösen Residenzen hat das Augustinum wieder unter eigene Kontrolle gebracht. Elf weitere, von Kassel über Bonn und Bad Neuenahr bis Überlingen und Dießen am Ammersee sowie allen voran das bedeutendste der elf Häuser in Stuttgart-Sillenbuch sind auch nach Jahren des Streits weiterhin Teil der Nordic-Insolvenzmasse.

Bewohner zahlen mehrere tausend Euro im Monat

Wer sich dort einmietet, zahlt oft mehrere tausend Euro monatlich. Allerdings ist die Erwerberfirma Nordic längst kollabiert. Der Betrieb der elf Seniorenresidenzen sei nicht gefährdet, betonen alle Beteiligten und beruhigen die Heimbewohner. Insgesamt betreut der Sozialkonzern in Deutschland rund 7400 Senioren.

Gekrönt wird das Schauspiel von der jetzigen Schadensersatzklage. Das Augustinum sei nicht betrogen worden, sondern habe freiwillig und in Kenntnis aller Konsequenzen die entsprechenden Verkaufsverträge unterschrieben, argumentieren die Verteidiger des Beklagten-Quartetts. Ganz wirklichkeitsfremd ist diese Sicht nicht. Ein Gutachten bescheinigt den Kirchenmännern im Augustinum, dem damaligen eigenen Aufsichtsratschef in der Sache weitgehend blind vertraut zu haben. Insofern gehe es eher um Kontrollversagen, betonen die Verteidiger. Der Sozialkonzern sieht das naturgemäß anders. Doch viel zu holen ist nach Angaben aus dem Umfeld der Beklagten nicht.

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