Nach BGH-Urteil Sparkasse Köln-Bonn will Gebühren weiter nicht zurückzahlen

Bonn · Die Sparkasse Köln-Bonn will nach einem BGH-Urteils weiter keine Gebühren zurückzahlen. Das hat auch ein GA-Leser erfahren, der nun eine Rechtsanwältin eingeschaltet hat. Die Bundesregierung schließt gesetzliche Schritte nicht aus.

 Die Sparkasse Köln-Bonn liegt mit Kunden im Streit über Rückzahlungsansprüche nach einem BGH-Urteil.

Die Sparkasse Köln-Bonn liegt mit Kunden im Streit über Rückzahlungsansprüche nach einem BGH-Urteil.

Foto: picture alliance / dpa/Oliver Berg

Welchen Anspruch Kunden auf Rückzahlung von Bankgebühren haben, führt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Institute weiterhin zu Diskussionen. Ein GA-Leser berichtet, dass er inzwischen seine Rechtsanwältin eingeschaltet habe, weil sich die Sparkasse Köln-Bonn trotz zweimaliger Zahlungsaufforderung weigere, ihm die beanstandeten Gebühren zu erstatten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die auch kollektive Verbraucherinteressen vertritt, behält sich nach Informationen der Bundesregierung vor, aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen Institute zu ergreifen. Offen sei nach dem Urteil, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe, teilte die Regierung im September in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion mit.