Rückzahlung der Girokonten-Entgelte Sparkassen-Kunden können sich jetzt beim Bundesamt anmelden

Bonn · In der Auseinandersetzung um die Rückzahlung erhöhter Girokonten-Entgelte hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister für eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Köln-Bonn eröffnet. Betroffene Kunden können ab sofort ihre Ansprüche anmelden.

 Von früheren Preiserhöhungen betroffene Kunden der Sparkasse Köln-Bonn können sich jetzt zu einer Musterfeststellungsklage anmelden.

Von früheren Preiserhöhungen betroffene Kunden der Sparkasse Köln-Bonn können sich jetzt zu einer Musterfeststellungsklage anmelden.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Kunden der Sparkasse Köln-Bonn können sich jetzt zu einer Musterfeststellungsklage anmelden. Das Bundesamt für Justiz hat die Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände im Klageregister auf seiner Internetseite unter www.bundesjustizamt.de/klageregister öffentlich bekannt gemacht, wie das Bundesamt am Montag mitteilte. Betroffene Kunden können ab sofort ihre Ansprüche anmelden und sich in das Register eintragen.

Bei der Klage geht es um die Frage, wie lange Kunden Kontoentgelte rückwirkend einfordern können, die ohne ihr Einverständnis erhoben worden waren. Die Klage gegen zu Unrecht erhobene Gebühren hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beim Oberlandesgericht in Hamm eingereicht. Das OLG Hamm ist für alle Musterfeststellungsklagen in NRW zuständig.

Rückzahlungen abgelehnt

Bei der Klage gegen die Sparkasse Köln-Bonn soll das Oberlandesgericht Hamm prüfen, ob die Bank sämtliche Entgelte erstatten muss, die ohne aktive Zustimmung der Verbraucher erhöht oder neu eingeführt wurden – unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung. Die Sparkasse lehnt die Rückzahlung unter anderem mit der Begründung ab, die letzten Preiserhöhungen seien vor über drei Jahren gewesen. Das Geldinstitut verweist zur Begründung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach Preisaufschläge, die über einen Zeitraum von drei Jahren unbeanstandet geblieben sind, als vereinbart gelten. Dabei ging es um Energie-Lieferverträge. Das sei sachlich vergleichbar.

Diese Argumentation ist nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverband aber „verfehlt". Hintergrund der Klage ist ein Urteil des BGH vom April 2021. Das Gericht hatte nach einer Klage des vzbv gegen die Postbank entschieden, dass die Änderungsklauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. In der Möglichkeit zur Gebührenerhöhung ohne aktive Zustimmung der Kunden hatte der BGH laut vzbv eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher gesehen. Inhaltsgleiche Klauseln wie die von der Postbank wurden laut Verbraucherzentralen branchenweit verwendet.

Unter www.bundesjustizamt.de/klageregister stellte das BfJ jetzt das Anmeldeformular zur Verfügung. Das Amt empfahl, diese elektronische Möglichkeit zu nutzen. Bürger könnten das Formular aber auch schriftlich anfordern. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage sei grundsätzlich bis zum Ende des Tages vor Beginn des ersten Termins beim OLG Hamm möglich. Der Prozesstermin steht noch nicht fest und soll rechtzeitig auf der Internetseite des BfJ bekannt gemacht werden.

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