Cum-Ex-Prozess vor dem Bonner Landgericht Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe

Bonn · In einem Cum-Ex-Prozess am Bonner Landgericht sind die Plädoyers gehalten worden. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre auf Bewährung für den 47-Jährigen.

 Der Eingang des Landgerichtes.

Der Eingang des Landgerichtes.

Foto: dpa/Daniel Naupold

In einem der beiden aktuell am Bonner Landgericht verhandelten Cum-Ex-Prozesse sind die Plädoyers gehalten worden. Derzeit sieht es so aus, als ob der Angeklagte auf freiem Fuß bleiben könnte: Zwei Jahre auf Bewährung forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft für den 47-Jährigen. Und dies nicht wegen Steuerhinterziehung, sondern nur wegen Beihilfe.

Der Anwalt des Mannes, der die britische und die malaiische Staatsangehörigkeit besitzt, plädierte ebenfalls für eine Bewährungsstrafe. Strafverteidiger Christian Pelz hält allerdings ein Jahr für angemessen.

Steuerschaden in Höhe von 92 Millionen Euro

Der 47-Jährige ist der erste von insgesamt vier angeklagten Bankern der Londoner Fondsgesellschaft Duet: Im Anschluss müssen sich drei ehemalige Partner von Duet, darunter auch Gründer Henry Gabay, ebenfalls vor der neunten großen Strafkammer in Bonn verantworten. Im aktuell verhandelten Fall geht es um einen Steuerschaden in Höhe von 92 Millionen Euro, den der Angeklagte mit verursacht haben soll: Duet sei im Rahmen der Dividendengeschäfte für das Trading verantwortlich gewesen, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer. Für die von dem Banker mitaufgebauten Strukturen habe es keine wirtschaftlichen Gründe gegeben: „Sie dienten nur der Verschleierung“, fuhr der Staatsanwalt fort.

Das habe der Angeklagte auch gewusst und die Behauptung des im Grundsatz Geständigen, er habe das Modell „nicht ganz verstanden“, hält der Ankläger für eine Schutzbehauptung. Der Angeklagte sei zu Duet geholt worden, um die Aufgaben seines ausgeschiedenen Vorgängers zu übernehmen und zwei Kollegen fachlich fit zu machen. In dieser Funktion sei er voll und ganz aufgegangen. Laut seinem eigenen Bekunden hätte der Banker seinerzeit besser bezahlte Jobofferten abgelehnt, weil ihn die Aufgabe bei Duet so gereizt habe. Auch angesichts der hohen kassierten Boni sei davon auszugehen, dass der Angeklagte mehr als nur das von ihm eingeräumte „komische Gefühl“ bei den Cum-Ex-Geschäften verspürt haben müsse.

Dennoch geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Banker nur der Beihilfe schuldig ist: Bei seiner Tätigkeit „im Maschinenraum“ der Fondsgesellschaft habe er nie die Tatherrschaft innegehabt. Das Urteil soll in der kommenden Woche verkündet werden.

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