Kölner Prozess um Josef Esch Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafen

Köln · Plädoyer im Kölner Untreueprozess: Die Staatsanwaltschaft hat Haftstrafen für die drei Angeklagten, den Bauunternehmer Josef Esch und zwei Ex-Sparkassenvorstände, gefordert. Allerdings sieht sie auch mildernde Umstände.

Die Staatsanwaltschaft sieht alle Vorwürfe gegen die Angeklagten als erwiesen an. Im Prozess um die beiden Ex-Vorstände der früheren Stadtsparkasse Köln und den Troisdorfer Bauunternehmer Josef Esch hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag ihr Plädoyer gehalten und für alle drei Angeklagten Freiheitsstrafen gefordert. Für Esch hält die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von insgesamt zwei Jahren für angemessen, für den Ex-Sparkassen-Chef Gustav Adolf Schröder zwei Jahre und sechs Monate, für seinen Vorstandskollegen Franz-Josef Schäfer ein Jahr und sechs Monate. Wegen mehrerer mildernder Umstände könnten die Haftstrafen im Fall von Esch und Schäfer aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber zur Bewährung ausgesetzt werden.

Mit den Forderungen bewegt sich die Staatsanwaltschaft eher am unteren Ende des Möglichen. Denn für die Taten, die die Angeklagten begangen haben sollen, stehen laut Gesetz Strafen zwischen einigen Monaten und zehn Jahren. Die Vorwürfe lauten Untreue in besonders schwerem Fall, Beihilfe dazu, Bestechung, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung sowie Beihilfe dazu. Die Hintergründe sind komplex, immer wieder fiel in diesem Zusammenhang der Begriff Kölner Klüngel.

Grob geht es um das Zustandekommen des Bauauftrags der Nordhallen der Kölnmesse in den 2000er Jahren. Schröder soll sich bei entscheidenden Personen für Esch stark gemacht haben und dafür Schmiergeld in Millionenhöhe für die Sparkasse kassiert haben. Die Untreuevorwürfe beziehen sich auf Geschäfte zwischen der Sparkasse und der Josef-Esch-Fonds GmbH in Bezug auf mehrere Immobilienfonds, bei denen die Sparkasse Millionenverluste machte. Dabei wurden zum Teil Zweckgesellschaften eingesetzt, die Geldströme und Hintergründe verschleiern sollten, weil sie laut Sparkassengesetz nicht erlaubt waren.

Staatsanwaltschaft: Sparkasse fungierte als "städtischer Nebenhaushalt"

Die Staatsanwaltschaft führt vor allem als strafmildernden Umstand an, dass die Geschehnisse sehr lange zurückliegen, teilweise 16 Jahre. Die langen Ermittlungen seit 2009 und die lange Hauptverhandlung seien eine enorme Belastung für die Angeklagten, erklärt Oberstaatsanwalt Alexander Fuchs am Dienstag. Dazu seien alle drei nicht vorbestraft. Und Fuchs betont: Alle Geschäfte, die die Angeklagten damals abgeschlossen hatten, beruhten auf einem „von der Politik gebilligten Konzept zur Standortförderung“. Die Sparkasse sei damals quasi als „städtischer Nebenhaushalt“ genutzt worden. Dazu hätten sich die angeklagten Ex-Vorstände nicht persönlich an den Geschäften bereichert.

Fuchs zeigt Verständnis für das Dilemma, dem sich der Ex-Sparkassen-Chef Schröder damals ausgesetzt sah: Auf der einen Seite wollte er zum Wohle der wachsenden Medienstadt Köln die Insolvenz des Studiobetreibers MMC unbedingt verhindern. Aber dazu musste die Sparkasse weitere Anteile des Unternehmens übernehmen, 25 Prozent hielt sie bereits zu diesem Zeitpunkt. Mehr war laut Sparkassengesetz allerdings nicht erlaubt. So kamen Zweckgesellschaften ins Spiel. „Schröder hat sich das Konzept nicht alleine ausgedacht“, führt Fuchs in seinem Plädoyer aus, „allerdings war er die treibende Kraft“.

Im Fall von Esch, der wegen Bestechung, Beihilfe zur Untreue und Steuerhinterziehung angeklagt ist, sei strafmildernd zu berücksichtigen, dass er sich bei seinen Vertragsabschlüssen immer von Rechtsanwälten und Steuerberatern beraten ließ, so Fuchs. Bei der Steuerhinterziehung handele es sich allerdings um eine erhebliche Summe von mehr als einer Million Euro. Dennoch habe sich Esch seitdem nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Er habe sich also auch bereits über einen längeren Zeitraum bewährt. Am kommenden Dienstag halten die Strafverteidiger der drei Angeklagten ihre Plädoyers. Das Urteil will die Kammer am 14. Juni verkünden.

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