Königswinterer Hausverwalter Staatsanwaltschaft kann Ermittlungen noch nicht abschließen

BONN · Wie weit ist die Bonner Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung der Vorwürfe gegen den Hausverwalter aus Königswinter? Die Frage treibt viele Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) um, die der 66-Jährige einst betreut hatte.

Nach eigenen Angaben des Hausverwalters, der sich inzwischen zur Ruhe gesetzt hat, kümmerte er sich um mehr als 2000 Wohnungen in der Region. Auch die WEG mit 86 Wohneinheiten an der Mirecourtstraße in Beuel gehörte zur Kundschaft. Dort sorgt sich der Wohnungseigentümer und ehemalige Beirat Siegfried Andree um den Fortgang des Verfahrens. Zumal seine WEG Anfang Juni beim Amtsgericht Bonn ein Versäumnisurteil (Geschäftsnummer 27 C 31/14) gegen den Hausverwalter erwirkt hat.

Danach muss der 66-Jährige mehr als 137.000 Euro an die WEG zahlen, nebst fünf Prozent Zinsen. Die Summe der bis dato gerichtlichen verkündeten Zahlungstitel betroffener WEGs belaufen sich nach Andrees Informationen "bereits jetzt auf eine Million Euro". Darum will er von der Staatsanwaltschaft wissen: "Welche direkten strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich hieraus?" Zu dieser und weiteren eventuell strafrechtlich relevanten Fragen nahm jetzt Karen Essig, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage Stellung. So viel vorweg: Die Aufklärung wird noch dauern.

Wie mehrfach berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft seit Januar gegen den Königswinterer wegen des Verdachts der Untreue und der Urkundenfälschung. Vorgeworfen wird dem 66-Jährigen von WEGs, ihre Treuhandkonten bei der Sparkasse KölnBonn über Jahre nicht ordnungsgemäß verwaltet und etwa Rücklagen in zum Teil sechsstelligem Bereich auf eigene Konten umgebucht zu haben.

Der Mann soll den wahren Sachverhalt durch ein undurchsichtiges Ab- und Rückbuchungssystem sowie manipulierte Sparbücher verschleiert haben. Der Königswinterer beteuerte bislang, "dass das Geld da ist". Trotzdem hatte die Sparkasse KölnBonn Ende 2013 alle Konten des 66-Jährigen gesperrt. Da die Bank nach eigener Aussage immer noch nicht vom Bankgeheiminis befreit wurde, liegt bis heute keine Übersicht über die Konten und eine eventuelle Schadenshöhe vor.

Zu Andrees Frage nach einem eventuellen Zusammenhang zwischen Schadenshöhe und Strafumfang, sagte Essig: "Grundsätzlich kann sich die Höhe eines verursachten Schadens im Rahmen eines Strafverfahrens strafschärfend auswirken." Soweit Betroffene allerdings auf zivilrechtliche Forderungen abstellen würden, "müsste feststehen, dass diese tatsächlich aus strafbarem Verhalten erwachsen sind".

Informationen eines anderen Beirates, wonach sich auf allen Konten des ehemaligen Hausverwalters noch insgesamt 430 000 Euro befinden sollen, kommentierte Karen Essig so: Die Höhe möglicher Schäden sei Gegenstand der noch laufenden Ermittlungen. "Daher können insoweit valide Aussagen nicht getroffen werden", betonte die Oberstaatsanwältin.

Informationen aus Bankkreisen, wonach die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen den 66-Jährigen erheben will, wollte Essig nicht kommentieren. Zu der oft gestellten Frage, wie lange die Ermittlungen noch andauern werden, sagte sie: "Ich kann noch nicht sagen, wann diese abgeschlossen sind."

Bestätigen konnte sie allerdings Hinweise, wonach nicht nur gegen den Hausverwalter selbst ermittelt wird: "Es liegt auch eine Strafanzeige gegen einen seiner Mitarbeiter vor." In dem Zusammenhang stellt Karen Essig klar, dass Strafanzeigen, die vor 2013 gegen den Königswinterer gestellt wurden, "mit in die Auswertung einfließen". Wie ebenfalls berichtet, hatte zum Beispiel eine WEG aus Kessenich bereits 2008/09 wegen ähnlicher Vorwürfe Strafanzeige gestellt. Unter dem Aktenzeichen 400 Js 1236/13 hat die Staatsanwaltschaft alle Strafanzeigen zu einem Sammelverfahren zusammengefasst.

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