Untreue-Prozess um Sparkasse Staatsanwaltschaft sieht Esch nicht entlastet

Köln · Im Prozess am Kölner Landgericht hat die Staatsanwaltschaft ein Zwischenfazit gezogen. Der Troisdorfer Bauunternehmer Josef Esch ist wegen Bestechung und Beihilfe zur Untreue angeklagt ist. Das Verfahren könnte teilweise eingestellt werden.

Für den Troisdorfer Bauunternehmer Josef Esch sah es bisher im Prozess um Korruption und Untreue vor dem Kölner Landgericht so aus, als könne ihm weder Bestechung noch Beihilfe zur Untreue nachgewiesen werden. Die 18. große Strafkammer hat das so bereits vor wenigen Wochen vorläufig kommuniziert.

Die Staatsanwaltschaft machte am Dienstag allerdings deutlich, dass sie den Angeklagten im Fall der Beihilfe nicht als entlastet ansieht. Oberstaatsanwalt Alexander Fuchs kündigte an, darauf in den kommenden Wochen noch näher eingehen zu wollen. Esch soll sich der Beihilfe schuldig gemacht haben, weil er Geschäfte mit Zweckgesellschaften der früheren Stadtsparkasse abschloss. Von den fragwürdigen Hintergründen dieser Gesellschaften hat er allerdings laut Verteidigung nichts gewusst.

Gleichzeitig ging die Staatsanwaltschaft aber auch auf den Vorschlag der Kammer ein, einen Teil der Fälle der Anklage möglicherweise nicht weiterzuverfolgen. Konkret geht es dabei um Bürgschaftserklärungen, die die Sparkasse im Jahr 2000 in Zusammenhang mit den MMC-Studios abgegeben hatte, um Mietverpflichtungen gegenüber des Esch-Fonds zu übernehmen – Geschäfte, die sich nur nachteilig für die Sparkasse auswirkten.

Gustav Adolf Schröder und Franz-Josef Schäfer müssen sich verantworten

Zudem könnte möglicherweise auch der Untreuevorwurf in Zusammenhang mit der ebenfalls nachteiligen Übernahme der RTL-Anteile an den MMC-Studios durch die Sparkasse nicht weiterverfolgt werden.

Wegen dieser Geschäfte müssen sich der Ex-Sparkassen-Chef Gustav Adolf Schröder und sein früherer Vorstandskollege Franz-Josef Schäfer unter anderem verantworten. Sie sind in mehreren Fällen der Untreue angeklagt – auch im Zusammenhang mit dem Einsatz der besagten Zweckgesellschaften. Laut Anklage wollten sie damit Geschäfte verschleiern, die der Sparkasse laut Gesetz nicht erlaubt waren. Nämlich die zusätzliche Übernahme weiterer Anteile an den maroden MMC-Studios. Sinn und Zweck war es, diese nicht in die Insolvenz rutschen zu lassen.

Allerdings wirft die Staatsanwaltschaft die Frage auf, warum dazu der Verwaltungsrat der Sparkasse nie offiziell um Erlaubnis geben wurde. „Wieso das nie passiert hast, hat hier niemand erklärt“, so Fuchs. Die Staatsanwaltschaft betonte ebenfalls, dass sich das Verhalten Schröders bisher nicht unbedingt strafmildernd auswirke. Fuchs kritisiert, dass er versuche, die Verantwortung auf Mitarbeiter abzuwälzen.

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