Kartellstreit Stadt Bonn strebt Vergleich mit Iveco Magirus Brandschutztechnik an

Bonn · Im Streit um kartellrechtliche Absprachen bei der Anschaffung einer Feuerwehrdrehleiter streben die Stadt Bonn und der Hersteller Iveco Magirus Brandschutztechnik einen Vergleich an.

Nach Informationen des GA verpflichtet sich das Unternehmen zum Ausgleich des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs zur Zahlung von 39.000 Euro. Dieser Vergleich steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates.

Das Bundeskartellamt hatte 2010 ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Hersteller von Feuerwehrdrehleitern und Löschfahrzeugen eingeleitet, darunter die Firmen Iveco Magirus und Metz Aerials.

Auch die Stadt Bonn hatte im fraglichen Zeitraum Drehleitern bezogen und klagte im Mai 2012 vor dem Landgericht Köln auf Kartellschadensersatz von Iveco.

Eine außergerichtliche Verhandlung scheiterte zuvor. Iveco bestreitet bis heute, dass die Ausschreibung im Jahr 1998 von kartellrechtlichen Absprachen betroffen war.

Erst vor dem Landgericht Köln einigten sich die Parteien im Oktober 2012 auf die Einigung halbe-halbe. Eigentlich hatte die Stadt Schadensersatz über 78.000 Euro gefordert, nebst Zinsen beläuft sich die Summe auf rund 120.000 Euro. Eine außergerichtliche Einigung mit der Firma Metz gelang. Das Unternehmen verpflichtete sich zur Zahlung von 92.820 Euro, der Rat hat bereits zugestimmt.

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