Sofa-Werbekampagne Stadtwerke Bonn sehen sich mit Plagiatsvorwurf konfrontiert

Bonn · Wegen des Vorwurfs der Plagiaterie müssen sich die Stadtwerke Bonn (SWB) vor dem Landgericht Köln verantworten. Der Fotograf Horst Wackerbarth aus Düsseldorf hat auf Verletzung des Urheberrechts geklagt, weil die SWB in einer Werbekampagne mit einem blauen Sofa wirbt.

Der Fotograf, der seit 1979 mit einer roten Couch durch die Welt reist und darauf Menschen porträtiert, sieht darin eine Nachahmung seiner Idee. Auf allen Bildern steht eine Couch im Mittelpunkt der Bildkomposition. Mal sind es Taucher auf einer Couch in einem Schwimmbecken, mal Ferkel, die sich auf den Möbelstücken rekeln.

Dann wieder fahren die Sitzmöbel auf Autodächer geschnallt durch die Landschaft. Die Motive der Bilder, die der Fotograf Wackerbarth gegenüberstellt, ähneln sich zum Teil stark. Nur die Farbe des Möbelstücks unterscheidet die Fotos deutlich: während die Couch auf seinen Bildern rot ist, ziert eine blaue Couch die Werbebilder der SWB.

Ob die Ähnlichkeit der Bilder für eine Urheberrechtsverletzung reicht, muss nun das Landgericht Köln klären. Wackerbarth, der mit seiner Serie rund um das rote Sofa bekannt geworden ist, sieht sich in seinem Recht verletzt. "Ich halte das für ein Plagiat und finde es nicht korrekt, wenn ein Konzern Zugriff nimmt auf mein Lebenswerk", so der Fotograf. "So ein Vorgehen widerspricht allen ethischen Standards der Unternehmenskultur."

Über 700 Menschen aus 52 Ländern haben seit 1979 bereits auf Wackerbarths Sofa Platz genommen, darunter auch Prominente wie Michail Gorbatschow und Sir Peter Ustinov. Wackerbarth hat sie auf dem Sofa fotografiert und interviewt und ist für seine Arbeiten mehrfach ausgezeichnet worden.

Die blaue Couch der Stadtwerke ist demgegenüber seit 2008 zu sehen. Eine Bonner Werbeagentur setzt das Konzept für die SWB um. Auf Anfrage gab Werner Schui, Pressesprecher der SWB, zu dem Plagiatsvorwurf bekannt: "Wir können die Argumentation nicht nachvollziehen und sehen keine Verletzung eines Urheberrechts. Im Übrigen wurde das Thema bereits von Herrn Wackerbarth in einer Klagewelle bis zum Bundesgerichtshof betrieben. Erfolglos."

Mit einer ersten Klage auf Verletzung des Wettbewerbrechts war Wackerbarth zunächst gescheitert. Nun will er es mit der Klage auf Urheberrecht versuchen. Gute Chancen malt sich der Düsseldorfer allerdings nicht aus: "Ich mache mir wenig Hoffnung, weil ich glaube, dass man als Freiberufler mit dem jetzigen Urheberrecht wenig Chancen hat." Dass es bei dem Rechtsstreit nicht um ein einzelnes Werk gehe, sondern um ein Konzept, mache die Sache schwierig.

Wackerbarth: "Das Recht in Deutschland schützt offenbar keine ausgearbeiteten und in Jahrzehnten entwickelte Projektkonzepte. Hier besteht eine Gesetzeslücke." Deswegen habe er sich mit Betroffenen, die Ähnliches erfahren, zusammengetan und eine Initiative für den Schutz geistigen Eigentums gegründet. "Falls uns die Gerichte nicht helfen können, hilft uns hoffentlich die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit", so Wackerbarth.

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