GA-Telefonaktion Steuerexperten stehen Rede und Antwort

BONN · Der Abgabetermin für die Steuererklärung rückt immer näher. Stichtag ist der 31. Mai für alle, die keinen Steuerberater in Anspruch nehmen. Die Experten Harald Patt, Lars Nottelmann und Gero Hagemeister beantworten heute Abend zwischen 18 und 20 Uhr unter den Telefonnummern 0228/6688-274, -275, -276 ihre Fragen.

Belege sortieren, Formulare ausfüllen - das schieben die meisten Steuerpflichtigen gerne vor sich her. Aber auch wenn es schwerfällt: "Es empfiehlt sich, frühzeitig mit den Vorbereitungen für die Steuerklärung 2014 anzufangen", rät Harald Patt, Vizepräsident des Steuerberater-Verbandes Köln, "vor allem, wenn die Chance auf eine Rückzahlung besteht."

Der Abgabetermin rückt näher. Stichtag ist der 31. Mai für alle, die keinen Steuerberater in Anspruch nehmen; alle anderen haben Zeit bis 31. Dezember.

Im vergangenen Jahr wurden wieder einige neue steuerliche Regelungen wirksam. Der Gesetzgeber hat außerdem Änderungen im Steuerrecht beschlossen, die entweder 2015 in Kraft getreten sind oder sogar rückwirkend für 2014 gelten.

Heute Abend beantworten drei Experten des Steuerberaterverbandes Köln bei einer Telefonaktion des General-Anzeigers alle Fragen zur Steuererklärung: Neben Harald Patt sind das Gero Hagemeister, Vorstand im Steuerberater-Verband Köln, und Lars Nottelmann, ebenfalls Vorstand im Steuerberater-Verband Köln.

Fragen können sich zum Beispiel zur Wahl der Steuerklasse ergeben. Das hat besonders dann große Bedeutung, wenn Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit drohen oder wenn eine Elterngeldphase bevorsteht. Mit der günstigen Steuerklasse III für Verheiratete oder Steuerklasse II für Alleinstehende mit Kind kann man für eine höhere Unterstützung durch den Fiskus sorgen. Beim Elterngeld ist ein frühzeitiger Wechsel der Steuerklasse spätestens sieben Monate vor der Geburt bedeutsam, weil der Durchschnitt der letzten sieben Monate vor der Entbindung zählt, wobei der Mutterschutz vor der Entbindung für das Finanzamt nicht mitzählt.

Die Anerkennung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten ist seit langem ein Streitpunkt bei der Festsetzung der Einkommensteuer. Sowohl die Gerichte als auch der Gesetzgeber stellen hierfür immer wieder neue Spielregeln auf. Welche dieser Spielregeln gelten augenblicklich und was ist hierzu bei der Steuererklärung 2014 zu beachten?

Wegen niedriger Zinserträge sollten die Freistellungsaufträge bis zu 801 Euro (für Eheleute 1602 Euro) überprüft und gegebenenfalls auf mehrere Banken verteilt werden. Gerade bei geringen Einkünften (etwa bei Rentnern) lässt sich so unter Umständen sogar eine Einkommensteuerveranlagung vermeiden.

Fragen kann es auch zu Prozesskosten geben. Diese sind grundsätzlich nicht steuerlich zu berücksichtigen. Aber: Scheidungskosten werden aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs, das jetzt auch von der Finanzverwaltung angenommen wird, als außergewöhnliche Belastungen anerkannt.

Immobilien: Vermieter, die nach dem Erwerb einer Immobilie Instandhaltungen durchführen, können Steuern sparen, wenn sie in den ersten drei Jahren 15 Prozent der Gebäudeanschaffungskosten als Aufwand disponieren. Bei Überschreitung des Grenzwertes müssen die Kosten als Herstellungskosten 50 Jahre lang abgeschrieben werden.

So erreichen Sie unsere Experten: Harald Patt, Lars Nottelmann und Gero Hagemeister stehen heute Abend zwischen 18 und 20 Uhr unter den Telefonnummern 0228/66 88-274, -275, -276 Rede und Antwort.

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