Grundsteuerreform in Bonn Steuergewerkschafter: „Am Ende zahlt der Mieter die Zeche“

Bonn · Stadt Bonn informiert Immobilienbesitzer über Vorgehen bei der Grundsteuerreform. Das gewählte Modell kritisieren Gewerkschafter als zu kompliziert

 Immobilienbesitzer müssen ab Juli ihre Daten für die Neubewertung ihres Grundbesitzes dem Finanzamt melden.

Immobilienbesitzer müssen ab Juli ihre Daten für die Neubewertung ihres Grundbesitzes dem Finanzamt melden.

Foto: Sascha Stienen

Die Grundsteuerreform wirft ihre Schatten voraus: Die Finanzverwaltung beginnt in diesem Jahr mit der Neubewertung der Immobilien. Die Stadt Bonn informiert ihre Bürger in diesen Wochen, dass Immobilieneigentümer im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober dieses Jahres die erforderlichen Daten dem Finanzamt übermitteln müssen. Diese Mitteilung ist im Grundbesitzabgabenbescheid 2022 enthalten.