GA-Interview „Stiftungen sind keine Patentlösung“

Bonn · Was Unternehmer bei der Nachfolgeregelung beachten sollten, erklärt der Bonner Professor Rainer Hüttemann.

 Professor Rainer Hüttemann.

Professor Rainer Hüttemann.

Foto: ga

Warum übertragen Unternehmer ihre Firma an eine Stiftung?

Hüttemann: Wer sein Unternehmen in eine Stiftung überführt, will damit oft ein Nachfolgeproblem lösen. Wenn kein Erbe die Firma übernehmen kann oder will, soll eine Stiftung die Anteile übernehmen, das langfristige Überleben sichern beziehungsweise das Firmenvermögen vor Begehrlichkeiten aus der eigenen Familie schützen.

Was sind Beispiele?

Hüttemann: Bosch, ThyssenKrupp oder Bertelsmann sind bekannte Unternehmen mit Eigentümer-Stiftungen. Aber in den Details der Konstruktionen gibt es bei den Unternehmensstiftungen deutliche Unterschiede. Allen gemeinsam ist: Wenn der Stifter sein Unternehmen abgegeben hat, kann er die Entscheidung nicht mehr rückgängig machen. Deshalb sollte sie wohl überlegt sein. Es ist ein endgültiger Abschied der Familie aus dem Unternehmen.

Was passiert mit dem Gewinn von Unternehmensstiftungen?

Hüttemann: Dies bestimmt sich nach dem Stiftungszweck. Bei nicht gemeinnützigen Familienstiftungen erhalten in der Regel die Mitglieder der ehemaligen Eigentümerfamilie einen Teil des Gewinns, der Rest bleibt im Unternehmen. Bei gemeinnützigen Unternehmensstiftungen kommt der ausgeschüttete Gewinn den gemeinnützigen Zwecken zugute.

Das ist bei den großen Unternehmensstiftungen oft nur ein sehr geringer Teil.

Hüttemann: In der Tat gibt es keine gesetzliche Ausschüttungsquote und mitunter hat die Stiftung mangels Stimmrecht auch gar keinen Einfluss auf die Ausschüttung. Bei gemeinnützigen Unternehmensstiftungen muss die Finanzverwaltung darauf achten, dass das Interesse der Stiftung nicht zu kurz kommt.

Die nicht gemeinnützigen Familienstiftungen gelten dagegen als wenig transparent.

Hüttemann: Da kann tatsächlich ein Kontrolldefizit bestehen, weil sich die staatliche Stiftungsaufsicht hier immer mehr zurückzieht.

Welche Gefahren können daraus entstehen?

Hüttemann: Aufgrund der starken Stellung des Stiftungsvorstands kann es zu Konflikten mit der Familie kommen. Die Bewährungsprobe kommt oft erst nach dem Tod des Stifters. Dann hängt es vor allem an den handelnden Personen, ob das Stiftungsmodell trägt.

Wie kann ein Unternehmen von einer Stiftung als Eigentümerin profitieren?

Hüttemann: Studien haben gezeigt, dass Unternehmen im Besitz von Stiftungen oft mit einer längerfristigen Perspektive geführt werden. Es geht weniger um kurzfristige Gewinnmaximierung, sodass auch die Eigenkapitalquote häufig höher ist.

Was bringen gemeinnützige Unternehmensstiftungen?

Hüttemann: Die Gemeinnützigkeit ist erst einmal ein Gewinn für die Gesellschaft, da erhebliches Vermögen für Gemeinwohlzwecke gebunden ist. Natürlich müssen der gemeinnützige Zweck der Stiftung und die Unternehmensinteressen sauber getrennt werden, was manchmal angezweifelt wird. Hier ist die Finanzverwaltung gefragt.

Ist Steuervermeidung ein Motiv für die Stiftungsgründung?

Hüttemann: Früher war die Vermeidung von Erbschaftssteuer ein wichtiges Motiv für die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung. Das spielt heute eigentlich keine Rolle mehr, weil die Übertragung von Betriebsvermögen inzwischen ganz allgemein steuerlich privilegiert ist.

„Unternehmensnachfolge mit Stiftungen“ ist auch Thema eines Vortrages von Rainer Hüttemann am Donnerstag, 19. Januar, um 19 Uhr im Hörsaal G im Juridicum, Adenauerallee 24-42. Der Vortrag bildet den Auftakt zu einer Veranstaltungsreihe zum 100-jährigen Jubiläum der Universitätsgesellschaft Bonn.

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