Der Baron und die Aufsichtspflicht Strafprozess rund um die Bank Sal. Oppenheim

Köln · Georg Baron von Ullmann muss sich ab Mittwoch vor dem Kölner Landgericht verantworten. Es ist der zweite Strafprozess um ehemals Verantwortliche der Bank Sal. Oppenheim, die 2008 in Schieflage geraten war.

Der Angeklagte: Auf Fotos hat Georg Baron von Ullmann oft eine Zigarre in der Hand Häufig ist das Bild auf einer Pferderennbahn aufgenommen. Ullmann liebt Zigarren. Er hat sogar eine eigene Marke. Dabei wollte er, so heißt es in der Branche, nur eine Zigarre nach seinem Geschmack fertigen lassen, doch dann kaufte er mit einem Partner in der Dominikanischen Republik eine Zigarrenfabrik. Das 1869 gegründete Gestüt Schlenderhan vor den Toren Kölns gab dem Familienstamm, dem Ullmann angehört, den Namen. 1988 hatte seine Mutter Karin, die Georg von Ullmann geheiratet hatte, es von ihrer Mutter geerbt. Um den Rennsport kümmerte sich ihr 1953 geborener Sohn Georg. Der Stamm hielt einen Anteil von rund 30 Prozent an Sal. Oppenheim. Georg von Ullmanns Schwester Ilona heiratete Matthias Graf von Krockow, den späteren Sprecher der persönlich haftenden Geschäftsführer.

Die Struktur der Bank: Sal. Oppenheim war eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Diese Form wählten auch Henkel oder Merck. Sal. Oppenheim war aber nicht börsennotiert. Die Anteile hielten rund 40 Personen, wobei der Stamm „Lindenallee“ mit Christopher von Oppenheim an der Spitze mit etwas über 30 Prozent die meisten Anteile hielt.

Aktionärsausschuss: Der Aktionärsausschuss war das wichtigste Gremium der Bank. Was nicht durch Gesetze und Aufsichtsrat übertragen war, wurde hier verhandelt. Baron Alfred von Oppenheim hatte sich 1993 beim Wechsel von der Bankspitze in Aufsichtsorgane Rechte für den Einfluss auf das Geschäft festschreiben lassen. Es war festgehalten, bei welchen Geschäften der Aktionärsausschuss informiert wurde und welchen er zustimmen mussten. Bei einigen Geschäften mussten sich die Bankchefs sogar eine Entscheidung der Aktionärsvertreter abholen. Das hing vom Umfang von Geschäften oder Krediten ab. Friedrich Carl Freiherr von Oppenheim rückte 2005 an die Spitze des Gremiums, Georg von Ullmann wurde Stellvertreter.

Der Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat tagte regelmäßig nach dem Aktionärsausschuss, was schon seinen Stellenwert zeigt. Die Sitzungen waren kürzer, heißt es im Urteil gegen die ehemals persönlich haftenden Gesellschafter. Auch wurde die Großkreditnehmerliste im Aufsichtsrat nicht verteilt. Vorsitzender war Georg von Ullmann, Stellvertreter Friedrich Carl von Oppenheim.

Der Vorwurf: Die Staatsanwaltschaft wirft Georg von Ullmann schwere Untreue vor. Das kann mit langen Haftstrafen geahndet werden. Es geht um ein Grundstücksgeschäft in Frankfurt. Das bebaute Grundstück hatte eine Immobiliengesellschaft, an der Bankeigner Anteile hielten, für 51 Millionen Euro gekauft. Es sollte nach einem umfangreichen Umbau Sitz des Investmentbankings der Bank werden.

2008, auf dem Höhepunkt der Finanzkrise, verkauften die Eigner knapp 95 Prozent der Immobiliengesellschaft für gut 123 Millionen an die Bank. Zu teuer, urteilte die 16. Große Strafkammer 2015. Die Staatsanwaltschaft wirft Ullmann etwa vor, er habe in seinen Funktionen als Aufsichtsratschef und stellvertretender Vorsitzender des Aktionärsausschusses nicht thematisiert, dass die Bank durch den überstürzten Kauf Gefahr laufe, dass die Grundstücksgesellschaft einen geringeren Wert haben könne. Der Bank soll ein Schaden von 23,6 Millionen entstanden sein.

Das Schicksal der Bank: 2010 wird Sal. Oppenheim durch einen Notverkauf an die Deutsche Bank gerettet. Nach Verkäufen von Unternehmensteilen und Restrukturierungsrunden sind von einst 2000 noch rund 500 Mitarbeiter an Bord.

Das erste Urteil: 2015 verurteilt das Kölner Landgericht die ehemaligen Bankchefs wegen Untreue. Friedrich Carl Janssen soll für zwei Jahre und zehn Monate in Haft. Matthias Graf von Krockow und Dieter Pfund erhalten Bewährungsstrafen von zwei Jahren. Christopher Freiherr von Oppenheim, der wie Krockow ein Geständnis abgelegt hatte, wird zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt.

Sie sollen die Bank bei dem Immobiliengeschäft in Frankfurt und durch den Einstieg bei Arcandor sowie einen Kredit für den Handelskonzern um Millionen geschädigt haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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