Gesetzgebung Streitpunkt ortsübliche Vergleichsmiete

Berlin · Nach der Mietpreisbremse, die in vielen Städten schon in Kraft ist, soll es in dieser Wahlperiode noch ein zweites Gesetzespaket zum Mietrecht geben. Justizminister Heiko Maas (SPD) hat jetzt erstmals einen Stein ins Wasser geworfen und skizziert, was aus SPD-Sicht in dieses Paket gehört.

Am meisten Konfliktpotenzial bergen zwei Punkte, bei denen es um Mieterhöhungen geht. Die SPD schlägt zum einen vor, dass künftig Modernisierungskosten nicht mehr mit elf Prozent im Jahr auf die Kaltmiete umgelegt werden können. Künftig sollen nur noch acht Prozent erlaubt sein. Außerdem soll eine Grenze für Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen eingezogen werden: Die Miete soll in einem Zeitraum von acht Jahren nicht um mehr als 50 Prozent steigen dürfen, höchstens aber um vier Euro pro Quadratmeter.

Für Kleinvermieter, die vielfach mit der Formulierung einer rechtssicheren Mieterhöhung überfordert sind, soll ein vereinfachtes Verfahren eingeführt werden: Sie sollen dann nicht mehr dazu gezwungen sein, die Modernisierungskosten detailliert darzulegen, dürfen dann aber auch nur die Kosten der Modernisierung zu vier Prozent im Jahr pauschal auf die Mieter umlegen.

Der zweite große Streitpunkt dürfte die künftige Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete werden. Dieser Wert ist wichtig, wenn es darum geht, ob Forderungen des Vermieters für Mietsteigerungen berechtigt sind. Bislang galt für den Mietspiegel ein Bezugszeitraum von vier Jahren. Künftig soll der Bezugszeitraum, in dem Abschlüsse von Mietverträgen bei der Ermittlung des Mietspiegels einbezogen werden, zehn Jahre betragen. Der Mietspiegel spielt insbesondere in Städten eine wichtige Rolle, in denen die Mietpreisbremse greift. Die Mietpreisbremse erlaubt es dem Vermieter bei Neuvermietungen lediglich, um zehn Prozent von der ortsüblichen Vergleichsmiete nach oben abzuweichen.

Noch ist nicht absehbar, ob und wann das neue Mietrecht in Kraft treten wird. Klar ist, dass die Union im parlamentarischen Verfahren die Pläne entschärfen will. Frühestens im Frühjahr dürfte das Ministerium einen Entwurf vorlegen, der mit den anderen Ministerien noch abgestimmt werden muss. Wenn es nach Unionsfraktionschef Volker Kauder geht, wird bis zur Wahl nichts mehr am Mietrecht geändert.

Klar ist, dass im Koalitionsvertrag von 2013 lediglich eine Absenkung der Modernisierungsumlage von elf auf zehn Prozent erwähnt ist. Allerdings war zudem noch davon die Rede, dass die Miete wieder sinken solle, wenn eine Modernisierung sich aus Vermietersicht amortisiert habe. Diese Passage hat Maas nun nicht aufgegriffen. Praktiker - auch der Mieterbund - hatten zu bedenken gegeben, dass die Amortisierungsregelung im Alltag chancenlos sei.

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