Strengere Umweltzonen in Bonn und Köln

Handwerker in der Region kritisieren, dass der Parkausweis nicht mehr zur Einfahrt berechtigt. "Vielen Kleinbetrieben fehlt das Eigenkapital, um die Neuanschaffung eines Lieferfahrzeugs zu finanzieren", sagte Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln.

Strengere Umweltzonen in Bonn und Köln
Foto: pa

Bonn. Handwerker, die nur ein Fahrzeug haben, das lediglich über eine rote Plakette verfügt, dürfen ab Sommer nicht mehr in die Umweltzonen von Bonn und Köln fahren, "Vielen Kleinbetrieben fehlt das Eigenkapital, um die Neuanschaffung eines Lieferfahrzeugs zu finanzieren", sagte Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln.

Die Bonner Umweltzone ist fünf Quadratkilometer groß. Dazu gehört die Innenstadt, die oft von Handwerkern angefahren werden muss. Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge mit roter Plakette soll es nur noch in besonderen Härtefällen geben, sagt Weltrich.

Dafür müsse die Existenzgefährdung des Betriebes durch eine Bescheinigung des Steuerberaters nachgewiesen werden. Ab Juli verschärft die Bezirksregierung Köln Bestimmungen für die Umweltzonen in Bonn und Köln .

Falls dann Fahrzeuge mit roter Umweltplakette nicht mehr in die Umweltzonen fahren dürfen, "schließt das rund ein Viertel der im Handwerk eingesetzten Lieferfahrzeuge vom Verkehr aus", befürchtet Weltrich.

Rote Plaketten bekommen Euro 2- und nachgerüstete Euro 1-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 2). Um die wirtschaftlichen Konsequenzen für die Handwerksbetriebe abzufedern, haben sich die Handwerksvertreter beim Landesumweltministerium für Ausnahmeregelungen eingesetzt.

Doch in einem wesentlichen Punkt blieben die Handwerksforderungen unberücksichtigt: Nur noch bis Ende Juni gilt der Handwerker-Parkausweis noch als Berechtigung, um in die Umweltzonen von Bonn und Köln zu fahren.

Ab 1. Juli falle diese "unbürokratische Ausnahmeregelung", so Weltrich, weg. Eine neue "Fuhrparkregelung" legt fest, mit welchen Autos Handwerker künftig in die Umweltzonen von Köln und Bonn fahren dürfen. Diese Fuhrparkregelung kritisiert Weltrich als kompliziert. Das führe schnell zu Fehlern.

Künftig gilt: Wer ein umweltzonenkonformes Firmenfahrzeug mit gelber oder grüner Plakette besitzt, kann für ein weiteres Auto mit roter Plakette eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Das gilt bis zum 30. Juni 2012. Danach muss ein Betrieb über zwei Fahrzeuge mit gelber oder grüner Plakette verfügen, um weiter eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen.

Ab 2013 können Ausnahmen für Umweltzonen, für die Fahrzeuge mit grüner Plakette erforderlich sind, nur noch bis 30. Juni 2014 erteilt werden. Außerdem seien ab Juli 2013 sogar drei umweltzonenkonforme Fahrzeuge erforderlich, um eine Genehmigung für ein Auto mit roter Plakette zu kommen.

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