Kommentar zu zusätzlichen Aufgaben für Kartellamt Überfällige Regelung

Meinung | Bonn · Bei Verstößen gegen den Daten- oder Verbraucherschutz im Internet soll künftig das Kartellamt einschreiten können.

Beim Bundeskartellamt sollen künftig Bürgerbeschwerden über Internetanbieter gesammelt werden. FOTO: DPA

Beim Bundeskartellamt sollen künftig Bürgerbeschwerden über Internetanbieter gesammelt werden. FOTO: DPA

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Daten sind die neue Währung, mit der Verbraucher im Internet bezahlen. Bislang steht ein Internetnutzer den Riesen der weltweiten Digitalwirtschaft eher machtlos gegenüber. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann lediglich den Rechtsweg beschreiten. Ansonsten gibt es höchstens ein Murren der Netzgemeinde, das aber die Facebooks und Amazons der Welt wenig irritiert. Zwar dürfen auch Verbände und Verbraucherzentrale klagen, doch die Verfahren dauern oft sehr lang.

Deshalb ist es sinnvoll, nach zusätzlichen Instrumenten zu suchen. Eine nationale Lösung in Deutschland, wie sie derzeit mit mehr Befugnissen für das Bundeskartellamt geplant wird, wird die Riesen nicht völlig bändigen können – allerdings zur erneuten Prüfung der Pläne bringen. Das zeigt sich an Facebook, die nach dem Einschreiten von Datenschützern die Weitergabe von Daten europäischer Whatsapp-Nutzer an den Mutterkonzern ausgesetzt haben. Der vorläufige Stopp solle Behördenvertretern die Möglichkeit geben, ihre Sorgen vorzubringen, und Facebook die Zeit, diese abzuwägen.

Es wird dauern, bis Spielregeln zwischen transnationalen Konzernen und nationalen Gesetzgebern funktionieren. Aber eine Ergänzung des Rechts ist überfällig, um zu verhindern, dass digitale Plattformen immer größer werden und ihre Marktmacht missbrauchen können.

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