Unternehmen in Bonn und der Region Kurzarbeitergeld soll Jobs retten

Bonn. · Viele Unternehmen in der Region Bonn/Rhein-Sieg müssen derzeit Kurzarbeit beantragen. Bei der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg können betroffene Arbeitgeber auch online Kontakt aufnehmen.

 Wenn Lieferungen ausbleiben: Wirtschaftliche Ursachen oder unabwendbare Gründe sind Gründe dafür, dass Kurzarbeitergeld gezahlt wird.

Wenn Lieferungen ausbleiben: Wirtschaftliche Ursachen oder unabwendbare Gründe sind Gründe dafür, dass Kurzarbeitergeld gezahlt wird.

Foto: picture-alliance/ dpa/Matthias Hiekel

Viele Unternehmen in der Region Bonn/Rhein-Sieg müssen derzeit Kurzarbeit beantragen. „Bei uns stehen schon seit vergangener Woche die Telefone nicht still“, sagt Lars Normann, Sprecher der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg. Die Telefone der Agentur sind oft überlastet. Deshalb weist Normann darauf hin, dass es auch möglich sei, online die Anzeige auf Kurzarbeit zu stellen. Die notwendigen Informationen stehen unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit. Bis zum Ende des Monats kann auch rückwirkend für den ganzen März Kurzarbeit angezeigt werden. Die Arbeitsagentur hat Personal umgeschichtet, damit Fragen möglichst schnell beantwortet werden können.

Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist eine Möglichkeit, bei vorübergehendem Arbeitsausfall Kündigungen zu vermeiden. Unternehmen, bei denen aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls die regelmäßige Arbeitszeit reduziert wird, können den Verdienstausfall durch Kurzarbeitergeld zum Teil ausgleichen. Dabei müssen nicht alle Arbeitnehmer betroffen sein. Manchmal gibt es nur in einzelnen Abteilungen einer Firma nicht genügend Arbeit. Die betroffenen Beschäftigten arbeiten bei Kurzarbeit weniger oder überhaupt nicht und erhalten von ihrem Arbeitgeber eine Entgeltersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung.

Welche Firmen sind derzeit besonders betroffen?

In der Region Bonn/Rhein-Sieg lässt sich das Thema derzeit nicht auf bestimmte Branchenschwerpunkte eingrenzen, sagt Normann. Es seien große und kleine Firmen darunter. Restaurants müssen schließen, bei Industriebetrieben stockt die Zulieferung.

Bundesweit sind in dieser Woche bisher rund 76 700 Anzeigen auf Kurzarbeit bei den Arbeitsagenturen eingegangen, bei denen Betriebe nach eigenen Angaben die Kurzarbeit infolge der Ausbreitung des Coronavirus angezeigt hat. Im Vergleich dazu: Im Jahr 2019 zeigten durchschnittlich rund 600 Betriebe innerhalb einer Woche Kurzarbeit an. Ende 2019 zeigten bei konjunktureller Schwächephase rund 1000 Betriebe wöchentlich Kurzarbeit an.

Wie sehen die neuen Regeln aus?

Im Eilverfahren hat die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet. Nun können noch mehr Unternehmen und Betriebe Kurzarbeitergeld nutzen. Bisher musste mindestens ein Drittel der im Betrieb Beschäftigten von einem Arbeits- und Lohnausfall betroffen sein. Künftig reichen zehn Prozent der Beschäftigten. Hinzu kommt, dass die Bundesagentur für Arbeit zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet. Bisher mussten die Arbeitgeber diese Beiträge in voller Höhe selbst übernehmen. Neu ist, dass künftig auch Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten können.

Wer erhält Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld beantragen können Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Wirtschaftliche Ursachen oder unabwendbare Ereignisse müssen vorliegen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie können nach Auskunft der Arbeitsagentur wirtschaftliche Ursachen beispielsweise durch ausbleibende Lieferungen begründet sein, die zu einer Reduzierung der Arbeitszeit führen. Wenn staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird, handelt es sich um ein unabwendbares Ereignis.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld kann bis zu zwölf Monate bezahlt werden. Das hängt von dem Einzelfall ab. Arbeitnehmer erhalten in dieser Zeit 60 Prozent des pauschalierten Nettogehaltes. Wenn Arbeitnehmer mindestens 0,5 Kinder auf der Lohnsteuersteuer eingetragen haben, beträgt der Satz des Kurzarbeitergeldes 67 Prozent. Einzelne Unternehmen stocken das Kurzarbeitergeld von sich aus auf. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes für die erwarteten über zwei Millionen von der Virus-Krise Betroffenen auf 80 Prozent des letzten Lohns.


Muss das Kurzarbeitergeld versteuert werden?

Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Es wirkt sich aber auf den Steuersatz aus, dem das übrige Einkommen unterliegt. Beschäftigte müssen das Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung angeben. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sind steuerpflichtig.

Wie ist der Weg zum Kurzarbeitergeld?

Im ersten Schritt zeigen Unternehmen die Kurzarbeit schriftlich bei der Agentur für Arbeit an. Vordrucke und Informationen sind unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit zu finden. Arbeitgeber füllen den Ausdruck aus, scannen die unterschriebene Kurzarbeits-Anzeige und senden sie per E-Mail an die Agentur für Arbeit.

Nach der Anzeige kann im zweiten Schritt die Unterstützungsleistung beantragt werden. Im Antrag geben Arbeitgeber an, bei wie vielen Mitarbeitern wie viel Arbeitszeit ausfällt. Für diesen Arbeitsausfall erstattet die Bundesagentur neben der Entgeltersatzleitung aktuell auch die Sozialversicherungsbeiträge. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die Agentur für Arbeit. Das Kurzarbeitergeld erstattet die Agentur für Arbeit dem Arbeitgeber.

Wo können Arbeitgeber Rat bekommen?

Arbeitgeber der Region erreichen die Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr telefonisch unter Telefon 0800/ 45555 20. Weitere Informationen zu dem Thema Kurzarbeit sind unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit zu finden.

Die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg hat eine Hotline mit 26 Mitarbeitern für das Thema Kurzarbeitergeld und eine Service-Email-Adresse eingerichtet. Die Hotline lautet 0228/ 22 84 228. Die IHK ist zu diesen Fragen auch unter kurzarbeitergeld@bonn.ihk.de zu erreichen.

Die betriebswirtschaftliche Beratung der Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg steht ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung. Christian Schmitt ist erreichbar unter 02241/ 990-122 oder per Email unter: schmitt@khs-handwerk.de.

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