Wenig Anträge auf Überbrückungshilfen Unternehmer der Region zurückhaltend

Bonn · Die Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen laufen nur nur schleppend. eine Urrsache sind hohe Hürden bei den erforderlichen Umsatzausfällen.

 Gastronomen führen Anwesenheitslisten ihrer Besucher und stellen auch Anträge auf Überbrückungshilfen.

Gastronomen führen Anwesenheitslisten ihrer Besucher und stellen auch Anträge auf Überbrückungshilfen.

Foto: dpa/Marijan Murat

Unternehmer in der Region Bonn/Rhein-Sieg nehmen weniger stark als von Wirtschaftsexperten gedacht die Corona-Überbrückungshilfen des Bundes in Anspruch. „Die Hilfen werden bisher sehr zurückhaltend genutzt“, sagt Jascha Habeck, Sprecher der Handwerkskammer zu Köln, die auch für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis zuständig ist.

Das liege unter anderem daran, dass die Hürde hoch sei: Unternehmen müssen Umsatzausfälle um mindestens 60 Prozent in den Monaten April und Mai zusammengenommen gegenüber den Vorjahresmonaten nachweisen müssten. Sie bekommen dann für die Fördermonate Juni bis August fixe Betriebskosten wie etwa Mieten erstattet. Im Handwerk seien es besonders die Branchen, „die am Menschen arbeiten“ wie Friseure Hörgeräteakustiker und Orthopädieschuhmacher, die weiter starke Umsatzausfälle hätten.

Auch bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg sieht man die Zurückhaltung: „Die Antragsstellung läuft schleppend“, sagt IHK-Sprecher Michael Pieck. Von den betroffenen Mitgliedsunternehmen sei zu hören, dass das Verfahren sehr kompliziert sei. Man brauche auf jeden Fall die Unterstützung eines Steuerberaters, und die hätten im Augenblick sehr viel zu tun, weil sie derzeit auch prüften, ob Unternehmen die Soforthilfen rechtmäßig in Anspruch genommen hätten. Die Förderanträge zu den Überbrückungshilfen müssen über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden. Wie Pieck erläutert, seien die Veranstaltungsbranche und Kreativwirtschaft besonders von Umsatzausfällen betroffen.

Mitte August seien bei der Bezirksregierung Köln erst 2217 Anträge gestellt worden, sagte Habeck. Der Regierungsbezirk Köln besteht aus acht Kreisen mit insgesamt 95 kreisangehörigen Gemeinden und den vier Städten Köln, Leverkusen, Aachen und Bonn. Am 24. August waren NRW-weit über 10 000 Anträge eingegangen und 1200 bewilligt worden, berichtet Vanessa Nolte, Sprecherin der Bezirksregierung Köln. Auch wurden bereits Auszahlungen vorgenommen. Für den Kölner Regierungsbezirk gab es Geld für 156 Unternehmen. Jeden Mittwoch und Donnerstag soll es weitere Auszahlungen geben.

Das bestätigt der Bonner Steuerberater André Hintz, der auch im Vorstand der Wirtschaftsjunioren Bonn/Rhein-Sieg ist. Er hat für erste Mandanten bereits Auszahlungen erhalten und für alle bereits die Anträge gestellt. Die Wartezeit betrage vier bis sechs Wochen. Das sei für einige Unternehmen schon schwer. „Viele leben von Rücklagen“, sagt Hinz. Gerade der Reisebranche gehe es noch sehr schlecht. Bei der Gastronomie hingegen seien die Geschäfte wieder angelaufen. Hier helfe auch die Mehrwertsteuersenkung, die von vielen Betrieben nicht weitergegeben werde.

Anfang Juni hatte die große Koalition im Bund die Überbrückungshilfen für besonders belastete kleine und mittlere Firmen beschlossen. Der Bund stellt für Zuschüsse Mittel von insgesamt 25 Milliarden Euro zur Verfügung. Erstattet werden für die Monate Juni bis August fixe Betriebskosten von insgesamt bis zu 150 000 Euro. Die Komplexität des Verfahrens hat auch Gründe: Die Politik will Betrugsfälle wie bei Corona-Soforthilfen verhindern.

Deswegen nun die Verlängerung: Die Überbrückungshilfen sollen nun bis zum Jahresende laufen. Unternehmen sollen bei erheblichen Umsatzausfällen nun auch für die Monate September bis Dezember Hilfen beantragen können. Es bleibt aber beim Volumen des Programms von bis zu 25 Milliarden Euro. Das hatten die Spitzen der großen Koalition hatten in der vergangenen Woche beschlossen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erwägt aber einen leichteren Zugang zu Überbrückungshilfen. Der CDU-Politiker will mit den Ländern über offene Fragen reden. Dazu gehöre die Höhe des Umsatzausfalls, ab der bisher Zuschüsse beantragt werden können.

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