Hausverwalter aus Königswinter Untreue-Vorwürfe: Die Aufklärung kann sich hinziehen

KÖNIGSWINTER · Für viele Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) dürfte es nach den Untreue-Vorwürfen gegen den 65-jährigen Hausverwalter aus Königswinter ein böses Erwachen geben.

So wie bei einer 86 Parteien großen WEG aus Beuel. Deren Beirat, der anonym bleiben möchte, war im November mit den Kopien von vier Sparbüchern seiner WEG zur Sparkasse KölnBonn gegangen.

Bei diesem Bankinstitut hatte der 65-Jährige die Rücklagen von Dutzenden Eigentümergemeinschaften auf Treuhandkonten deponiert. Die Sparkasse hat derweil alle Konten, die auf den Hausverwalter laufen, gesperrt. Das hängt auch mit mehreren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zusammen. So hat eine WEG aus Bad Godesberg einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen den 65-Jährigen erwirkt.

Auch der Beueler Beiratsvorsitzende wollte sich der Einlagen von rund 137.000 Euro vergewissern. Doch eine Bankmitarbeiterin teilte dem fassungslosen Mann mit, "dass drei Sparbücher nicht mehr existent sind und die vierte Kopie auf eine andere WEG geschlüsselt ist". Für die Rechtsanwälte Sandra Weeger-Elsner und Alexander Schmitz-Elsen sind die Erfahrungen exemplarisch: Die Aufklärung der verworrenen Vermögensverhältnisse dürfte für die Bank schwierig werden, so die beiden Anwälte, die den Bonner Verein "Wohnen im Eigentum" beraten, der den Fall des Hausverwalters in die Öffentlichkeit gebracht hatte.

"Das Geld der WEGs ist da", hatte der Hausverwalter erst kürzlich beteuert. "Fragt sich nur auf welchen Konten", gibt ein Insider zu bedenken. Offensichtlich hat der 65-Jährige, so lauten Vorwürfe, mit einem Buchungsgeflecht und durch Manipulation von Sparbüchern eine kaum zu überblickende Situation geschaffen.

Die Sparkasse KölnBonn hat nun ein "Zuordnungsproblem", glaubt Rechtsanwältin Sandra Weeger-Elsner, "welcher WEG welche Gelder gehören". "Weil die Vermögenszuordnungen auf den Konten noch nicht richtig auseinander dividiert werden können", konnte die Bank nach Einschätzung von Rechtsanwalt Schmitz-Elsen auch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss "noch nicht bedienen, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet ist". Dieser Beschluss wiederum blockiere nun alle auf den Verwalter angelegten (Treuhand-)Konten.

Wegen des Bankgeheimnisses darf die Bank auch keine Auskünfte an viele WEGs geben. Aber ein Sprecher schränkt ein: "Die Sparkasse KölnBonn hat WEGs, denen eindeutig Konten zugeordnet werden konnten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv informiert."

Leider hänge die Transparenz in der komplexen, emotionalen Situation nach von der Kooperation des Hausverwalters ab, so der Banksprecher weiter: "Der hat uns bisher nicht vom Bankgeheimnis befreit." Um diese Problematik dürfte es in einer Antwort der Sparkasse an den Bonner Bundestagsabgeordneten Ulrich Kelber (SPD) gehen, der sich eingeschaltet hatte. Über den Inhalt will sich die Bank aber nicht äußern.

Die Sparkasse dürfte sich für eine Prüfung jetzt Zeit nehmen. Auch um der Gefahr von Klagen zu begegnen, meint Juristin Weeger-Elsner. Schließlich würden die Banker eine Situation fürchten, in welcher weniger Masse als Forderungen vorhanden ist. Derweil kann sich Fred Apostel, Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, weiterhin nicht äußern, ob seine Behörde Ermittlungen aufgenommen hat.

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