WLAN-Aktivierung Verbraucherzentrale NRW verklagt Unitymedia

Düsseldorf/Köln · Die Verbraucherzentrale NRW verklagt den Kabelnetzbetreiber Unitymedia, weil er auf den Routern seiner Kunden automatisch ein WLAN-Signal aktiviert und einen WLAN-Hotspot freischaltet.

Trotz einer Abmahnung durch die Verbraucherschützer habe das Unternehmen bereits angekündigt, ein zweites WLAN-Signal auf dem Router der Kunden auch ohne deren Einwilligung zu aktivieren, teilte die Verbraucherzentrale am Donnerstag in Düsseldorf mit. Weil der Kabelnetzbetreiber an der automatischen Aktivierung von WLAN-Hotspots festhalten wolle, werde die Verbraucherzentrale NRW nun Klage beim Landgericht Köln einreichen.

„Nach unserer Auffassung wird das bestehende Vertragsverhältnis mit Unitymedia dadurch unzulässig erweitert, weil der Router des Kunden automatisch in einen Hotspot umfunktioniert wird, wenn dieser nicht widerspricht“, sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski. Es gehe nicht an, dass Unitymedia seinen Kunden vorschreibt, dass sie der Aktivierung des zusätzlichen WLAN-Signals widersprechen müssen. „Vielmehr muss der Kunde selbst entscheiden dürfen, ob über seinen jeweiligen Router im Haus ein Hotspot geschaltet wird oder nicht“, erklärte Schuldzinski.

Das Verfahren gegen Unitymedia sei auch vor dem Hintergrund einer stetigen Vernetzung im Internet der Dinge von Bedeutung: Es gelte grundsätzlich zu klären, welche Zugriffsrechte Anbietern an Geräten zustehen, die sie ihren Kunden während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stellen.

Einen ersten Etappenerfolg konnte die Verbraucherzentrale NRW im Rechtsstreit mit Unitymedia aber bereits verbuchen. In einer modifizierten Unterlassungserklärung erklärte sich das Unternehmen unter anderem bereit, die zunächst vorgesehene Verpflichtung der Kunden zu streichen, den Router durchgängig am Netz lassen zu müssen.

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