Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt Verfahren auch gegen die Telekom

BONN · Beim Wechsel des Telekommunikationsanbieters fürchten Verbraucher vor allem eins: Plötzlich ohne Anschluss dazustehen. Damit das nicht passiert, greift die Bundesnetzagentur jetzt durch.

 Kein Anschluss unter dieser Nummer: Wer den Telefonanbieter wechselt, kann Probleme bekommen. Das soll sich ändern.

Kein Anschluss unter dieser Nummer: Wer den Telefonanbieter wechselt, kann Probleme bekommen. Das soll sich ändern.

Foto: dpa

Die Wettbewerbsbehörde verhängte am Dienstag gegen drei große Telekommunikationsanbieter Bußgelder in Höhe von insgesamt 225.000 Euro und leitete gegen einen weiteren Konzern ein Verfahren ein. Die Unternehmen haben nach Auffassung der Behörde wiederholt ihre Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt.

Dadurch sei es bei Tausenden Verbrauchern zu längeren Versorgungsunterbrechungen gekommen. Die Telekommunikationskonzerne Vodafone und Telefónica/O2 bestätigten auf Anfrage von dpa, Bußgeldbescheide erhalten zu haben. Die Deutsche Telekom räumte ein, dass gegen sie ein Verfahren eingeleitet worden sei. Die Bundesnetzagentur nannte selbst keine Namen.

Auf die insgesamt vier betroffenen Anbieter entfallen laut Bundesnetzagentur rund 70 Prozent der Beschwerden über Probleme beim Anbieterwechsel. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, betonte, die Unterbrechung beim Anbieterwechsel dürfe "nicht länger als einen Kalendertag andauern". Der Gesetzgeber nehme dabei nicht nur den neuen, sondern auch den alten Anbieter in die Pflicht.

Wer beim Anbieterwechsel länger als einen Tag auf sein Telefon verzichten muss, kann sich direkt an eine Beschwerdestelle bei der Bundesnetzagentur wenden. "Wir gehen dann gezielt auf die im Einzelfall betroffenen Unternehmen zu, um einen zügigen und erfolgreichen Abschluss des Anbieterwechsels zu erreichen", sagte Homann. Allein im vergangenen Jahr war dies nach Angaben der Aufsichtsbehörde 4500 Mal der Fall.

Die Deutsche Telekom bestätigte, dass auch gegen sie inzwischen ein Verfahren eingeleitet worden sei. Der Telekommunikationsriese betonte aber gleichzeitig, er könne "den Schritt der Bundesnetzagentur nicht nachvollziehen". Jährlich gebe es in Deutschland mehr als drei Millionen Anbieterwechsel in Mobilfunk und Festnetz.

Die allermeisten liefen ohne Probleme. Ein Vodafone-Sprecher erklärte, das Unternehmen prüfe jetzt den Bescheid der Netzagentur und habe noch nicht über das weitere Vorgehen entschieden. Bei den bemängelten Vorgängen handele es sich "um wenige Extremfälle". Vodafone und Telefónica/O2 betonten, die Unternehmen hätten inzwischen große Anstrengungen unternommen, um den Anbieterwechsel reibungsloser zu gestalten.

Die gesetzlich vorgesehene Bußgeldobergrenze bei Verstößen gegen die Regelungen zum Anbieterwechsel liegt laut Netzagentur bei jeweils 100 000 Euro. Zugunsten der betroffenen Anbieter sei berücksichtigt worden, dass sie sich aktiv an der branchenübergreifenden Bemühungen zur Verbesserung des Wechselprozesses beteiligt hätten. Daher sei nur ein Bußgeld in Höhe von jeweils 75.000 Euro festgesetzt worden. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig.

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