Viel Geldverschwendung beim Straßenbau

Bonner Bundesrechnungshof schlägt Trennung der Bezahlung zwischen Bund und Ländern vor - "Benachteiligung privater Wettbewerber durch mangelnde Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand"

  Aus einer Hand  sollte nach Auffassung des Bundesrechnungshofes die Finanzierung von Straßenbauprojekten - hier in Oberpleis - kommen.

Aus einer Hand sollte nach Auffassung des Bundesrechnungshofes die Finanzierung von Straßenbauprojekten - hier in Oberpleis - kommen.

Foto: Homann

Bonn. Der Bundesrechnungshof hat sich am Dienstag mit zwei Prüfungsberichten auf das steinige Feld der abschließenden Arbeiten der Föderalismuskommission von Bundestag und Bundesrat begeben, bei denen es um die Entflechtung der Zuständigkeiten des Bundes und der Länder sowie um die Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik in der Europäischen Union geht.

Erstens: Der Bundesrechnungshof schlägt eine Entmischung der Finanzierungsverantwortung für den kommunalen Straßenbau und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach Artikel 104 a des Grundgesetzes vor. Dabei kritisiert er das Bundesbauministerium.

Zweitens: Die Prüfer sehen eine Benachteiligung privater Wettbewerber durch eine mangelnde Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand, womit EU-Recht verletzt werde.

Beim kommunalen Straßenbau und dem ÖPNV verweist der Rechnungshof auf Finanzhilfen des Bundes von jährlich rund 1,3 Milliarden Euro auf der Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG). Diese Mittel seien in der Vergangenheit häufig für Zwecke eingesetzt worden, die mit den Zielen des Gesetzes nicht vereinbar seien.

Der Bundesrechnungshof empfiehlt deshalb, diese Finanzhilfen in die Neugestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern einzubeziehen und "die Mischfinanzierung in diesem Bereich zu beenden".

Der Präsident der Bonner Behörde, Dieter Engels, hatte als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung schon im Dezember 2002 in seinem Bericht "Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern" vorgeschlagen, zur "Regelfinanzierung von Länderaufgaben im Rahmen der Artikel 106 und 107 des Grundgesetzes zurückzukehren".

Die Landesrechnungshöfe hatten festgestellt, dass Kommunen und Träger des ÖPNV "unwirtschaftlich handeln" und "gegen die Zweckbindung des GVFG verstoßen". Der Bundesrechnungshof führt diese Mängel auf "aufwändige Verwaltungsverfahren, mangelnde Eigenverantwortung der Beteiligten, Abrechnung von nichterbrachten Leistungen oder nichtförderungsfähigen Maßnahmen sowie fehlende Erfolgskontrollen" zurück.

Er beanstandet, dass der Bund bisher keine Rechtsgrundlage hat, zweckwidrig verwendete GVFG-Mittel zurückzufordern. Bund und Länder sollten sich deshalb kurzfristig auf "eindeutige Erstattungsregelungen" einigen.

Das Bundesbau- und -verkehrsministerium habe nicht verlangt, dass die Länder ihre Berichtspflicht zum Einsatz der Bundesmittel vollständig erfüllten. Das Ministerium sollte seine "Steuerungs- und Kontrollaufgaben stärker wahrnehmen".

Ein anderes, schwieriges Reformkapitel sind die Widersprüche zwischen deutschem und EU-Recht. Die öffentliche Hand werde oft auch dann nicht besteuert, wenn sie im Wettbewerb mit privaten Konkurrenten stehe: "Dieser Umstand verzerrt den Wettbewerb zum Nachteil privater Anbieter und steht mit europäischem Recht nicht in Einklang."

Der Bundesrechnungshof fordert deshalb, die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand "grundlegend zu überdenken und das nationale Steuerrecht an das EU-Recht anzupassen".

Als Beispiele für diese Wettbewerbsverzerrung werden genannt: "Übernimmt eine Gemeinde für eine Nachbargemeinde gegen Geld die Abwasserbeseitigung, so wird diese Beistandsleistung bisher nicht besteuert."

Diese Praxis gelte weitgehend auch bei kommunalen Gebietsrechenzentren, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern, bei Statistischen Ämtern und der Auftragsforschung staatlicher Hochschulen. Der Bundesrechnungshof fordert Bundestag und Bundesrat auch deshalb zu einer raschen Angleichung des nationalen Rechts an die EU-Vorgaben auf, "um für den deutschen Fiskus riskante Vertragsverletzungsverfahren" vor dem Europäischen Gerichtshof zu vermeiden.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: " Von Rilke lernen"

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