Bonner Arbeitsrechtlerin erklärt Wann Arbeitgeber jetzt Masken bezahlen müssen

Bonn · In vielen Betrieben müssen Beschäftigte seit Kurzem verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz am Arbeitsplatz tragen. Ein Überblick darüber, was Arbeitgeber jetzt bezahlen müssen.

 In der Gebäudereinigung müssen jetzt Masken getragen werden.

In der Gebäudereinigung müssen jetzt Masken getragen werden.

Foto: IG BAU

Seit Inkrafttreten der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vergangene Woche müssen viele Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten, verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz am Arbeitsplatz tragen. Die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) kritisiert, dass Schutzmasken für Reinigungskräfte in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis fehlen oder nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden. Doch was genau sehen die neuen Regelungen vor und wer muss die Kosten der Masken übernehmen?