Streik bei Fluggesellschaften Was Passagiere beim Streik wissen müssen

Bonn · Die Gewerkschaft Ufo hat nach erneut gescheiterten Tarifverhandlungen die Flugbegleiter der Düsseldorfer Eurowings GmbH von Donnerstag an zu einem Streik aufgerufen. Über die Rechte der Passagiere sprach Nadine Klees mit dem Rechtsanwalt Günther Raths aus Bad Honnef.

Was sollten Eurowings-Passagiere jetzt tun?

Günther Raths: Betroffene sollten nach Möglichkeit versuchen, mit Eurowings Kontakt aufzunehmen. Dabei sollten Sie nachfragen, ob der geplante Flug voraussichtlich stattfindet oder nicht. Wird der Flug annulliert, sollte nach einer Ersatzbeförderung gefragt werden. Im Zweifelsfall sollten sich die Fluggäste dennoch am Flughafen einfinden. Es ist möglich, dass sehr kurzfristig Ersatzbeförderungen angeboten werden. Sollte es zu längeren Wartezeiten kommen, muss Eurowings eine angemessene Verpflegung sicherstellen.

Was heißt „angemessen“?

Raths: Das heißt, dass Eurowings dafür sorgen muss, dass Getränke und Essen zur Verfügung gestellt werden. Sollte sich die Wartezeit auch auf die Nacht ausdehnen, haben die Passagiere sogar einen Anspruch auf eine Unterbringung im Hotel.

Bei Verspätungen gibt es doch auch einen einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung, oder?

Raths: Gerade bei Arbeitskampfmaßnahmen besteht in der Regel kein Entschädigungsanspruch. Die Fluggesellschaften berufen sich im Klageverfahren regelmäßig darauf, dass ein so genannter „außergewöhnlicher Umstand“ vorliegt, der den Entschädigungsanspruch ausnahmsweise ausschließt. Ein außergewöhnlicher Umstand liegt auch dann vor, wenn die Wetterbedingungen keinen Start ermöglichen.

Welche Erfahrungen haben Sie mit den Fluggesellschaften gemacht, wenn Passagiere ihre Rechte einklagen?

Raths: Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Entschädigungsbegehren oftmals abgelehnt werden oder unbeantwortet bleiben, wenn der Mandant die Fluggesellschaft selbst anschreibt. Vielfach werden auch bei offensichtlich begründeten Entschädigungsbegehren nur Gutscheine angeboten, obwohl die betroffenen Passagiere einen Anspruch auf eine Geldleistung haben.

Gibt es große Unterschiede zwischen den Airlines? Ist es bei einigen leichter oder schwieriger, seine Rechte durchzusetzen?

Raths: Es gibt in der Tat Unterschiede zwischen den Fluggesellschaften. Manche bieten dem Fluggast nur einen Gutschein an. Andere hingegen zahlen den Ausgleichsbetrag direkt, was allerdings eher die Ausnahme ist. Genauso unterschiedlich sind die Reaktionen im außergerichtlichen anwaltlichen Schriftverkehr. Daraus folgt, dass manche Fluggesellschaften häufiger gerichtlich zur Zahlung gezwungen werden müssen als andere.

Wie lange dauert es in der Regel, bis Fluggäste ihr Geld zurückbekommen?

Raths: Auch hier bestehen Unterschiede zwischen den einzelnen Fluggesellschaften. Wenn der Fluggast seinen Anspruch selbst geltend macht, dauert es vergleichsweise lange. Vereinzelt führt auch diese Vorgehensweise zum Erfolg, also zur Zahlung der Entschädigung.

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