Kindergeld, Rente, Versicherungen Was sich im neuen Jahr für Verbraucher ändert
Bonn · Das Jahr 2023 bringt mehr Unterstützung für Familien und Rentner. Gleichzeitig steigen aber auch viele Versicherungsbeiträge – und für E-Autos gibt es weniger Boni.
Das Jahr 2023 hält für Verbraucher gute und schlechte Nachrichten bereit. Der GA hat die wichtigsten Neuregelungen zusammengetragen.
■ Energie: Ab März 2023 bis April 2024 werden die Preise für Gas, Strom und Fernwärme gedeckelt. Die Regelung gilt auch rückwirkend für Januar und Februar. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gilt in dieser Zeit ein Gaspreis von maximal zwölf Cent pro Kilowattstunde, ein Strompreis von 40 Cent und ein Fernwärme-Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Wer mehr verbraucht, zahlt den gültigen Vertragspreis. Wer Heizöl-, Pellet- oder Flüssiggasheizungen nutzt, kann über den neu aufgelegten Härtefallfonds bis zu 2000 Euro Unterstützung pro Haushalt beantragen. Das gilt aber nur für jene, die 2022 mehr als das Doppelte für ihre Brennstoffe ausgegeben haben. Die Rechnung musste bis zum 1. Dezember eingereicht werden.
Käufer von Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt müssen dafür ab Januar keine Steuern mehr zahlen. Zudem wird eingespeister Strom besser bezahlt.
■ Arbeit und Rente:Das Bürgergeld ersetzt zum 1. Januar Hartz IV. Anspruchsberechtigte erhalten damit rund 50 Euro mehr. Für Alleinstehende beträgt der neue Satz 502 Euro, eine Weiterbildung bringt 150 Euro zusätzlich. Die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro erhöhen sich auf 30 Prozent. Generell steigt auch der steuerliche Grundfreibetrag um 561 auf 10 908 Euro – bis zu diesem Betrag müssen also keine Steuern gezahlt werden.
Auch für Rentner soll es mehr geben: In Westdeutschland steigen die Renten ab Juli voraussichtlich um 3,5 Prozent, im Osten um 4,2 Prozent. Wer in Frührente geht, darf nun so viel Geld dazuverdienen, wie er möchte. Zusätzlich können Rentenbeiträge ab dem 1. Januar vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Auch können Beschäftigte mehr Homeoffice-Tage bei der Einkommenssteuer geltend machen: 210 statt bislang 120. Pro Heimarbeitstag können laut Bundesfinanzministerium sechs Euro angesetzt werden, das entspricht 1260 Euro im Jahr.
In mehreren Branchen steigen die Mindestlöhne: Betroffen sind unter anderem Pflegende, Elektrohandwerker, Dachdecker, Metzger, pädagogische Mitarbeiter sowie in NRW Sicherheitskräfte an Flughäfen. Azubis im ersten Ausbildungsjahr erhalten ab 2023 mindestens 620 Euro monatlich (bisher: 585 Euro).
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt von 2,4 auf 2,6 Prozent. Arbeitgeber und Mitarbeiter teilen sich die Erhöhung hälftig.
Wer krank wird und gesetzlich versichert ist, muss dem Arbeitgeber nun keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier mehr vorlegen. Die Krankenkasse sendet die elektronische Bescheinigung automatisch an den Arbeitsplatz.
■ Familien: Ab Januar erhalten Familien für jedes Kind 250 Euro, zuvor gab es für das erste und zweite Kind nur 219 Euro, für das dritte 225 Euro. Auch der Kinderfreibetrag steig um 404 auf 8952 Euro.
Alleinerziehende können einen Freibetrag bei der Lohn- und Einkommenssteuer geltend machen. Im Januar wird er um 252 auf 4260 Euro erhöht. Getrennt lebende Eltern wiederum müssen mehr Unterhalt für ihre Kinder zahlen, die neuen Sätze lassen sich in der aktualisierten Düsseldorfer Tabelle des Oberlandesgerichts nachlesen. Eheleute können nun bei gesundheitlichen Notfällen automatisch Entscheidungen füreinander treffen. Dieses Notfallvertretungs-Recht gilt jedoch maximal sechs Monate.
Wer für sich oder die Familie Geld anlegen will, hat nun bessere Karten. Der Sparfreibetrag steigt, sodass die Kapitalertragssteuer erst ab Zinserträgen von Geldanlagen in Höhe von 1000 Euro oder mehr gilt.
■ Wohnen: Das Wohngeld steigt deutlich an, Näheres hierzu im untenstehenden Text. Belohnt wird zudem klimafreundliches Bauen: Käufer von Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt müssen dafür ab Januar keine Steuern mehr zahlen. Zudem wird eingespeister Strom besser bezahlt. Vermieter müssen sich ab Januar an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Gleichzeitig geht die Verbraucherzentrale davon aus, dass sich Gebäudeversicherungen spürbar verteuern werden. Auslöser sind vor allem die Flutkatastrophe und die Inflation.
■ Mobilität: Zum Frühjahr soll das 49-Euro-Ticket für Busse und Bahnen im öffentlichen Nahverkehr kommen. Ein genauer Termin steht noch nicht fest. Wer lieber Auto fährt, muss zumindest beim E-Fahrzeug mit höheren Preisen rechnen. Denn der Umweltbonus sinkt: E-Autos, die bis zu 40 000 Euro kosten, werden nur noch mit 4500 Euro gefördert, teurere Modelle mit 3000 Euro. Für Hybrid-Autos fällt der Zuschuss ganz weg. Auch viele Kfz-Versicherungen werden teurer.
■ Gesundheit und Ernährung: Wer Essen und Getränke „to go“ kauft, kann nun zwischen Ein- oder Mehrwegverpackungen wählen. Restaurants, Cafés und Lieferdienste müssen fortan Mehrwegbehälter anbieten, um Verpackungsmüll zu reduzieren. Die Produkte sollen dadurch aber nicht teurer werden.
Darüber hinaus müssen sich Verbraucher auf steigende Krankenkassenbeiträge einstellen: Sie werden voraussichtlich um 0,3 Punkte auf durchschnittlich 16,2 Prozent angehoben. Auch der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen steigt.