Ladenöffnungszeiten in NRW Weniger Sonntage zum Einkauf - Für Bonn keine Änderungen

BONN/DÜSSELDORF · Rot-Grün hat die Zahl der Einkaufs-Sonntage in NRW begrenzt - und dem eigenen Wirtschaftsminister Gerald Duin (SPD) dabei eine dicke Blamage verpasst. Vor der Abstimmung im Wirtschaftsausschuss des Landtags hatte der Minister vollmundig per Twitter angekündigt, dass die Läden im Advent künftig an zwei Sonntagen öffnen dürfen.

 Nur an einem Sonntag im Advent sollen die Geschäfte in NRW künftig geöffnet sein. Das beschloss die rot-grüne Regierung in Düsseldorf.

Nur an einem Sonntag im Advent sollen die Geschäfte in NRW künftig geöffnet sein. Das beschloss die rot-grüne Regierung in Düsseldorf.

Foto: ap

Der am Mittwoch im Ausschuss beschlossene Gesetzentwurf sieht aber nur einen verkaufsoffenen Advents-Sonntag vor. Wasser auf die Mühlen der Opposition, die den Polit-Import aus dem hohen Norden längst zum "Rhetorik-Minister" abgestempelt hat.

Duin wehrt sich allerdings gegen die Schlappe. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes im Plenum Ende April will der Wirtschaftsminister weitere Gespräche mit den Fraktionen führen über eine Öffnung an zwei Adventssonntagen ("einmal in der City und einmal in den Stadtteilen"). Im Ausschuss gab sich die grüne Wirtschaftsexpertin Daniela Schneckenburger aber skeptisch und pochte auf den Sonntagsschutz. Der diene nicht nur dem Gottesdienstbesuch, sondern auch der Erholung, dem Ehrenamt und der Familie.

CDU und FDP stellten sich dagegen demonstrativ an Duins Seite. "Sie können gern zu uns kommen", höhnte CDU-Experte Hendrik Wüst. FDP-Landeschef Christian Lindner sprach Rot-Grün den wirtschaftspolitischen Sachverstand ab.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Läden in Kommunen an maximal zwölf Sonn- und Feiertagen sowie einem Adventssonntag öffnen dürfen. Die derzeitige Regelung ermöglicht den Verkauf zwar nur an vier Sonntagen pro Jahr und Kommune. Wegen der Genehmigung zusätzlicher Öffnungen in Stadtteilen kommt es aber in Großstädten wie Köln und Düsseldorf zu erheblich mehr Sonntagsverkäufen. Gegen die Beschränkung auf einen offenen Adventssonntag hatte der Handel lautstark protestiert.

Die Einzelhandelsverbände für Köln, Bonn und die Region äußerten sich gestern enttäuscht von dem Gesetzentwurf. "Es geht uns gar nicht so sehr um den Umsatz, sondern um die Ausgewogenheit in der Region", sagte Karl-Heinz Will, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbands Aachen-Düren-Köln. "Mit der neuen Regelung werden die Oberzentren gewinnen. Das wollten wir eigentlich vermeiden." Allerdings gibt es Übergangsfristen. Mindestens in diesem Jahr gilt noch die alte Regelung. Für Bonn würde sich ohnehin nichts ändern. Dort ist für dieses Jahr wie im vergangenen nur ein verkaufsoffener Adventssonntag im gesamten Stadtgebiet am 15. Dezember geplant.

Weitere Regelungen des Gesetzentwurfs: Brötchen und Blumen wird es an doppelten Feiertagen wie Weihnachten und Ostern künftig am ersten - statt bisher am zweiten - Feiertag geben. Verkaufsstellen für Blumen, Zeitungen, Back- und Konditorwaren dürfen an Sonn- und Feiertagen fünf Stunden öffnen. Samstags müssen alle Geschäfte spätestens um 22 Uhr schließen - in der Woche gibt es keine gesetzliche Beschränkung der Öffnungszeiten.

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