Kommentar zum Esch-Prozess Zweifel bleiben

Meinung · So richtig ging es dem Kölschen Klüngel im Prozess um dubiose Geschäfte der Sparkasse nicht an den Kragen, meine GA-Kommentatorin Nadine Klees.

 Der ehemalige Kölner Sparkassenchef Gustav Adolf Schröder hat eine Haftstrafe zur Bewährung erhalten.

Der ehemalige Kölner Sparkassenchef Gustav Adolf Schröder hat eine Haftstrafe zur Bewährung erhalten.

Foto: hANANO

Jetzt geht es dem Kölschen Klüngel an den Kragen, mögen viele gedacht haben, als die Staatsanwaltschaft im September vergangenen Jahres zwei Stunden lang die Anklageschrift verlas. Mehr als 40 Verhandlungstage später kann davon nicht mehr die Rede sein.

Gerade der prägnanteste Vorwurf der Korruption konnte den Angeklagten letztendlich aus Sicht des Gerichts nicht nachgewiesen werden. Dass Esch der Sparkasse einen Vorteil gewährte, ist laut Richter zwar klar. Das genaue Warum und Wann bleibt allerdings im Nebel. Ob es ein Bestechungsgeld war oder ein Mietzuschuss, konnte nicht geklärt werden. Zeugen erinnerten sich nicht mehr, der ein oder andere wollte sich wohl auch nicht mehr erinnern, Dokumente blieben zum Teil unverständlich. Aber auch wenn die Angeklagten in diesem Punkt freigesprochen werden, bleiben die Zweifel an ihrer Version – nicht nur bei der Staatsanwaltschaft.

Fest steht aber auch, dass die drei, die am Donnerstag verurteilt wurden, die damaligen Geschäfte mit Zweckgesellschaften, Provisionszahlungen und Scheinverträgen nicht allein abschließen konnten. Um ein derartiges Netz zu spinnen, braucht es eine Vielzahl von Akteuren und Entscheidern.

Oberstaatsanwalt Alexander Fuchs bezeichnete es in seinem Plädoyer als „von der Politik gebilligtes Konzept der Standortförderung“. Etwas zynisch, aber treffend. Denn natürlich beabsichtigten alle Beteiligten nur Gutes, wie sie immer betonten. Entweder sehr gewieft oder sehr naiv angesichts bestehender Risiken.

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