Staubsauger-Streit: BSH will rechtlich gegen Dyson vorgehen

München/London · Im Streit um eine angebliche Irreführung von Verbrauchern bläst der Hausgeräte-Hersteller BSH zum Gegenangriff auf seinen britischen Konkurrenten Dyson.

 Erfinder James Dyson: Seine Firma hatte dem Konkurrenten BSH vorgeworfen, falsche Angaben zum Stromverbrauch von Staubsaugern zu machen. Foto: Axel Heimken/Archiv

Erfinder James Dyson: Seine Firma hatte dem Konkurrenten BSH vorgeworfen, falsche Angaben zum Stromverbrauch von Staubsaugern zu machen. Foto: Axel Heimken/Archiv

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In Großbritannien würden rechtliche Schritte gegen den Staubsaugerhersteller eingeleitet, teilte das Bosch-Tochterunternehmen mit. Zu Details wollte sich ein Unternehmenssprecher nicht äußern.

Dyson hatte BSH vorgeworfen, falsche Angaben zum Stromverbrauch von Staubsaugern zu machen, was der Hausgeräte-Hersteller erneut zurückwies.

Konkret hatte Dyson auf zwei Staubsauger-Modelle von BSH verwiesen, die in unabhängigen Tests deutlich mehr Strom verbraucht hätten als angegeben. Der britische Staubsaugerhersteller wirft BSH deshalb eine Irreführung von Kunden vor und hat beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen BSH und gegen die Siemens Elektrogeräte GmbH beantragt. Am 1. Dezember sei dazu eine Anhörung anberaumt, sagte ein Dyson-Sprecher.

BSH-Chef Karsten Ottenberg warf Dyson-Gründer James Dyson vor, "sehr aggressiv" gegen seine Mitbewerber vorzugehen. "Mit den völlig haltlosen Betrugsvorwürfen der vergangenen Woche hat er nun eine Grenze überschritten."

Die EU-Kommission hatte zuvor erklärt, ihr lägen keine Belege vor, dass Staubsauger-Hersteller betrügerische Mechanismen nutzten, um Tests zur Einstufung in eine EU-Effizienzklasse zu umgehen. Derzeit gebe es keine verlässliche Methode zu Tests von Staubsaugern mit teils gefüllten, sondern nur für Geräte mit leeren Beuteln.

Auch bei der Stiftung Warentest heißt es, BSH bewege sich im rechtlichen Rahmen, doch zeige sich einmal mehr, dass Prüfungen für das Energielabel "häufig lebensfern" seien.

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BSH-Mitteilung

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