Verstöße sollen teuer werden 5G-Mobilfunk: Bundespolitik setzt Netzbetreiber unter Druck

Berlin · Nun steht schwarz auf weiß fest, welche Auflagen Netzbetreiber beim 5G-Mobilfunkausbau einhalten müssen. Die Provider beklagen sich lautstark über die Vorgaben. Doch einigen Bundespolitikern gehen die Regeln nicht weit genug.

 Das ultraschnelle mobile Internet 5G ist noch Zukunftsmusik. In vielen ländlichen Regionen haben aber auch aktuelle Mobilfunkstandards Nachholbedarf.

Das ultraschnelle mobile Internet 5G ist noch Zukunftsmusik. In vielen ländlichen Regionen haben aber auch aktuelle Mobilfunkstandards Nachholbedarf.

Foto: Oliver Berg

Nach der Festlegung des Ausbaukurses beim schnellen mobilen Internet (5G) machen Politiker Druck auf die Netzbetreiber. Bundestagsabgeordnete der Regierungsparteien forderten erneut ein lokales Roaming, um die Netzversorgung in der Fläche zu verbessern.

Außerdem wurden höhere Bußgelder gefordert, um die Telekommunikationsunternehmen zu einer Kooperation zwingen zu können und Verstöße gegen andere Auflagen zu ahnden.

Der Bußgeldrahmen gegenüber Netzbetreibern sollte sich "an den Kompetenzen des Bundeskartellamts orientieren", sagte der Beiratsvorsitzende der Bundesnetzagentur, Joachim Pfeiffer (CDU) Dadurch würden die drohenden Zahlungen deutlich steigen - bisher soll die Netzagentur nur Strafen von bis zu 500.000 Euro verhängen können, während es beim Kartellamt bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes einer Firma sind.

Pfeiffer will nun, dass die Bundesregierung eine entsprechende Anhebung des Bußgeldrahmens prüft. Eine genaue Zahl für die künftigen Netzagentur-Bußgelder nannte er nicht, diese müssten verhältnismäßig sein.

Auch aus anderen Fraktionen kommen ähnliche Forderungen - die Abgeordneten Sören Bartol (SPD) und Oliver Krischer (Grüne) wollen das Sanktionsschwert der Bonner Behörde ebenfalls schärfen. Bußgelder könnten zum Beispiel fällig werden, wenn Netzbetreiber in dünn besiedelten Gebieten zu wenig oder überhaupt keine Masten installieren und darunter die Mobilfunkabdeckung insgesamt leidet.

Am Montag hatte die Bundesnetzagentur Vergaberegeln für die Auktion der 5G-Frequenzen im Frühjahr 2019 festgelegt, über eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes könnte die Kursrichtung des Ausbaus aber noch leicht abgeändert werden.

Bis Ende 2022 sollen 98 Prozent aller Haushalte in Deutschland mit schnellem mobilen Internet versorgt sein, bis Ende 2024 sollen in zwei Schritten alle Autobahnen, Bundes- und Landstraßen sowie wichtige Zugstrecken und Wasserwege mit schnellem mobilen Internet versorgt sein. Der Beirat der Netzagentur hatte den Vorschlag der Bonner Behörde insgesamt gutgeheißen.

Das Bundesverkehrsministerium wertete die Entscheidung zu den 5G-Vergaberegeln als "großen Schritt". Es seien ambitionierte Versorgungsauflagen festgelegt worden, erklärte das Haus von Minister Andreas Scheuer (CSU), der auch für die digitale Infrastruktur zuständig ist. "Ziel ist es, dass am Ende überall in Deutschland eine Abdeckung mit Mobilfunk und einer schnellen mobilen Datenübertragung vorhanden ist und der 5G-Ausbau rasch vorangetrieben wird."

Zustimmung zu der Forderung nach höheren Bußgeldern kam vom Verband Kommunaler Unternehmen (VKU). Dadurch könnte der notwendige flächendeckende Ausbau des Mobilfunks vorankommen, teilte der Verband mit. "5G ist für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wirtschaftsstandorts unerlässlich - und die Chance, den ländlichen Raum als Wirtschafts- und Wohnstandort aufzuwerten."

Der SPD-Politiker Bartol untermauerte nach der Regelfestlegung seine Forderung nach einer Pflicht zum lokalen Roaming - hierbei würden Handynutzer in einem Funkloch kostenlos mit einem anderen Anbieter verbunden. So eine Regelung gibt es bisher nicht in Deutschland. Über Roaming sollen die Netzbetreiber nach Ansicht der Bundesnetzagentur zwar verhandeln, die Behörde will sie aber nicht zum Roaming verpflichten.

Bartol peilt zwar ebenfalls keine Pflicht zum nationalen - also bundesweiten - Roaming an, aber auf lokaler Ebene müsse dies geschehen. "In unterversorgten Gebieten muss es diese Möglichkeit geben, um Funklöcher zu schließen und das mobile Internet insgesamt voranzubringen", sagte der Bundestags-Fraktionsvize.

Die Vergaberegeln der Netzagentur sehen vor, dass Ausbaupflichten an Verkehrsrouten nicht für jeden Netzbetreiber, sondern für alle insgesamt gelten. Fährt man also auf einer Landstraße, wo der eigene Provider keine Masten hat, kann man sich nicht kostenlos mit einem anderen Provider verbinden - dennoch ist das aus Sicht der Behörde kein Funkloch, weil ja ein anderer Netzbetreiber dort Funkmasten hat. So eine Situation hält Bartol für einen Missstand, der beendet werden müsse.

Der SPD-Politiker knüpft die Pflicht zum lokalen Roaming an die Bedingung, dass es in einem Gebiet "unüberwindbare wirtschaftliche oder physische Hindernisse für den marktgesteuerten Ausbau" gebe. Soll heißen: Wenn nicht alle Anbieter zum Beispiel aufgrund der geringen Einwohner- und Kundenzahl und den damit verbundenen zu hohen Kosten in eigene Masten investieren, sollten die Anlagen der Konkurrenz zur Mitnutzung geöffnet werden müssen. Hierfür sollte eine "marktgerechte Vergütung" bezahlt werden, erklärte Bartol.

Zusammen mit fünf anderen Fraktionsvize der Union und SPD im Bundestag hatte Bartol in der vergangenen Woche einen Brief an die Bundesregierung geschickt mit der Bitte, in einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes das lokale Roaming aufzunehmen.

Die Deutsche Telekom hatte die Forderung der sechs Fraktionsvize abgelehnt. "Wir haben kein Verständnis dafür, die ohne schon unverhältnismäßigen Auflagen der Bundesnetzagentur noch weiter zu verschärfen", sagte ein Firmensprecher. Die Unsicherheiten für die Unternehmen würden dadurch noch vergrößert. "So wird das nichts mit dem 5G-Leitmarkt, das ist politisches Gemurkse."

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