Kommentar zum Streit über weibliche Anrede Absurder Streit

Meinung · Sowohl die Klägerin als auch die Sparkasse treten beim Gerichtsstreit um die Anrede in weiblicher Form mit einer Mission an. Eine juristische Entscheidung ist in diesem Fall aber nicht zielführend, meint GA-Chefredakteur Helge Matthiesen.

Klägerin Marlies Krämer bei der Verhandlung im Bundesgerichtshof.

Klägerin Marlies Krämer bei der Verhandlung im Bundesgerichtshof.

Foto: dpa

Sprache ist der Anfang aller Missverständnisse. Dass sie erfunden wurde, um sich zu verständigen, vielleicht sogar zu verstehen, muss doch mit Blick auf die täglichen Erfahrungen stark in Frage gestellt werden. Eine Kundin ist ein Kunde, weil sich das grammatische und das tatsächliche Geschlecht unterscheiden. Das ist nicht logisch, aber so sagt es der Duden, so ist es Gewohnheit. Wer mit Sprache die Welt verändern will, wird sich damit nicht abfinden wollen. Keine Frage, die Klägerin hat eine Mission und die Sparkasse im Saarland hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Mission zu stoppen. Und schon muss ein Bundesgericht und demnächst wohl auch das Bundesverfassungsgericht über die Sache befinden.

Dabei ist doch eine ganz andere Frage interessant: Warum eskaliert ein Streit zwischen einer Kundin und ihrem Geldinstitut in diesem absurden Maß? Wäre es nicht klüger, die Bank hörte einfach auf die Wünsche ihrer Kunden, egal ob Mann oder Frau? Das wäre kein Einknicken vor der feministischen Sprachpolizei, sondern vielleicht einfach nur ein freundlicher Akt. So wird die Sache deutsch und gründlich zum Exempel statuiert, weil irgendjemand dringend Recht behalten will. Es sind Ideologen am Werk – auf beiden Seiten.

Eine neue Sprache, die männliche und weibliche Formen gleichmäßig berücksichtigen will, so wie es viele öffentliche Stellen fordern, führt unweigerlich zu kaum mehr lesbaren Texten. Die verhindern dann eigentlich, was sie bewirken sollen, nämlich Verständlichkeit. Wer mit Sprache die Gesellschaft verändern will, wird es mit Zwang und Gerichtsurteilen nicht schaffen, weil sich Menschen nicht gerne bevormunden lassen. Warum also versuchen wir es nicht mit Höflichkeit und gutem Willen? Der Rechtsfrieden bliebe gewahrt und die Gerichte könnten sich mit wichtigeren Fragen beschäftigen.

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