Rente, Soli und Co. Das ändert sich für Verbraucher im neuen Jahr

Berlin · Höhere Renten, Abbau des Solidaritätszuschlags und Maßnahmen, um klimafreundliche Technologien voranzubringen - auch abseits des bestimmenden Themas Corona wird sich 2021 einiges für Verbraucher verändern. Alle Änderungen im Überblick.

 Auch die Tickets im VRS werden teurer.

Auch die Tickets im VRS werden teurer.

Foto: Benjamin Westhoff

Auch 2021 stehen wieder viele neue Gesetze ins Haus. Die Steuern werden gesenkt, das Klimagas CO2 mit einem Preis belegt.  

Tanken und Heizen

Ab dem kommenden Jahr wird das Klimagas CO2 mit einem Preis von zunächst 25 Euro pro Tonne gehandelt. Damit verteuern sich Heizöl, Kraftstoff oder Erdgas für die Verbraucher. Benzin wird etwa sieben Cent teurer, Heizöl oder Diesel um 7,9 Cent und Erdgas pro Kilowattstunde um 0,6 Cent.  

Home-Office

Wer in der Corona-Krise von zu Hause aus arbeitet, bekommt einen Steuerbonus. Pro Homeoffice-Tag kann man 5 Euro geltend machen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Daher profitieren nur diejenigen Steuerzahler davon, die über die ohnehin geltende Werbungskostenpauschale von 1000 Euro kommen.

Mehr Wohngeld

Als Ausgleich für die höheren Heizkosten gibt es einen Zuschlag beim Wohngeld. Nach Berechnung der Verbraucherzentrale NRW beträgt er durchschnittlich 15 Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied gibt es 3,60 Euro zusätzlich. Auch wird die Zahl der Empfänger um rund 35 000 ausgeweitet. Die Höhe des individuellen Zuschlags richtet sich nach der Wohnungsgröße, der Zahl der Haushaltsmitglieder und dem Einkommen.

Start für die Grundrente

Rund 1,3 Millionen Rentner mit geringen Einkünften können auf einem Zuschlag zu ihrer gesetzlichen Rente hoffen. Allerdings ist der Aufschlag an Bedingungen geknüpft. So müssen sie wenigstens 33 Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und dabei deutlich weniger als den Durchschnittslohn verdient haben. Die Rentenversicherung prüft von sich aus, ob ein Anspruch vorliegt. Bis es zur ersten Zahlung kommt, werden noch viele Monate ins Land ziehen, weil die Prüfung erst im Jahresverlauf beginnt. Bei Berechtigten wird der Anspruch dann rückwirkend zum 1. Januar 2021 nachgezahlt. Im Durchschnitt rechnen die Experten mit einem Zuschlag von 75 Euro. Dabei kann der tatsächliche Betrag aber zwischen wenigen Euro und einigen Hundert Euro variieren

Mehrwertsteuer

Zum 1. Januar wird die wegen Corona gesenkte Mehrwertsteuer wieder auf die gewohnten Sätze von 19 Prozent und sieben Prozent angehoben. Damit werden auch all jene Preise im Handel und für Dienstleistungen wieder steigen, die bei der Absenkung im Sommer reduziert wurden.

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt am 1. Januar von bisher 9,35 Euro pro Stunde auf 9,50 Euro.

Höhere Kosten im Nahverkehr

Für das Bus- und Bahnfahren im Nahverkehr müssen viele Menschen in Deutschland im nächsten Jahr tiefer in die Tasche greifen. Je nach Region sind Tariferhöhungen von bis zu 2,7 Prozent angekündigt. Im VRS-Gebiet (also Bonn, Köln und der Rhein-Sieg-Kreis) steigen die Ticketpreise um 2,5 Prozent.

Plastikverbot im Sommer

Anfang Juli werden in der EU viele Produkte aus Einwegplastik verboten. Das betrifft zum Beispiel Trinkhalme, Wattestäbchen, Besteck und Teller oder Styroporbecher und und -behälter für das Essen außer Haus.

Mehr Hartz IV

Die Regelsätze für die staatliche Unterstützung steigen 2021 um 14 Euro auf 446 Euro. Jugendliche über 14 Jahre bekommen mit 373 Euro 45 Euro mehr, Kinder bis zu fünf Jahren 33 Euro mehr auf 283 Euro und im Alter zwischen sechs und 13 Jahren mit monatlich 309 Euro einen Euro mehr.

Energielabel

Am 1. März ändert sich die Kennzeichnung für den Energieverbrauch von Geschirrspülern, Waschmaschinen oder Trocknern. Statt durch viele Pluszeichen wie A +++ wird es nur noch eine Einstufung von „A“ bis „G“ geben. Zudem werden die Anforderungen an die besten Klassen angehoben. Laut Verbraucherzentrale erfüllt derzeit noch kein Produkt die Ansprüche der Güteklassen „A“ und „B“. 

Elektronische Patientenakte

Allen Krankenversicherten wird ab Januar die freiwillige Nutzung einer elektronischen Patientenakte angeboten, auf der Befunde oder Röntgenbilder gespeichert werden können. Die Patienten dürfen selbst festlegen, welche Daten sie dort aufnehmen und wer sie sehen darf.

Kein Babykino mehr

Medizinisch nicht notwendige Ultraschallbilder von Embryos sind ab 2021 verboten. Die Ungeborenen sollen von unnötigen Einflüssen durch das  sogenannte Babykino geschützt werden.

Beitragsbemessungsgrenzen

Für gut verdienende Arbeitnehmer wird die Sozialversicherung teurer, weil die Beitragsbemessungsgrundlagen für die Renten- und Krankenversicherung 2021 höher sind. In der Arbeitslosen- und Rentenversicherung steigt sie von 6900 Euro im Monat auf 7100 Euro im Westen und von 6450 Euro auf 6700 Euro im Osten. Die Grenze in der Pflege- und Krankenversicherung erhöht sich überall von 4687,50 Euro auf 4837,50 Euro.

Upskirting wird bestraft

Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock (Upskirting) oder in den Ausschnitt kann ab dem neuen Jahr mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen.

Personalausweis wird teurer

Für einen neuen Personalausweis werden statt 28,80 Euro ab Jahresbeginn 37,00 Euro fällig - zumindest für Bürger, die mindestens 24 Jahre alt sind. Sie brauchen nämlich erst nach zehn Jahren einen neuen Personalausweis. Für jüngere Antragsteller, deren Ausweis nur sechs Jahre lang gültig ist, werden 22,80 Euro fällig.

Keine Werkverträge mehr in der Fleischindustrie

Werkverträge für die vor allem osteuropäischen Arbeitnehmer in Schlachthöfen sind ab 1. Januar verboten. Auch Leiharbeit soll es beim Schlachten und Zerlegen nicht mehr geben.

Masern-Impfung für Kita- und Schulkinder spätestens bis Juli

Bis zum 31. Juli müssen Eltern einen Impfnachweis gegen die Masern für ihre Kita- und Schulkinder vorlegen. Eltern und Kita-Leitungen drohen Bußgeldern, sollten die Nachweise nicht vorliegen. Können Kinder nicht geimpft werden, ist ein ärztliches Attest notwendig.

Soli fällt für viele weg

Für fast alle Bürger fällt ab Januar der Solidaritätszuschlag weg. Weiter zahlen sollen die zehn Prozent mit den höchsten Einkommen.

Kfz-Steuer steigt für Autos mit hohem Verbrauch

Für neue Autos mit hohem Spritverbrauch steigt die Kfz-Steuer. Das soll Bürger dazu bringen, sparsamere Pkw zu kaufen. Bereits zugelassene Autos sind allerdings nicht betroffen. Einer Studie zufolge wird es pro Jahr im Schnitt um 15,80 Euro teurer - bei vielen Autos ändert sich aber überhaupt nichts. Dafür steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent. Für die ersten 20 Kilometer der Entfernung von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte bleibt es bei den bekannten 30 Cent, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Geringverdiener, die gar keine Lohn- oder Einkommensteuern zahlen können eine sogenannte Mobilitätsprämie beantragen.

Mehr Durchblick bei Lebensversicherungen

Verbraucher können Lebensversicherungen künftig besser vergleichen. Versicherungsunternehmen müssen die sogenannten Effektivkosten ab Januar nach einheitlichen Kriterien angeben. Damit können Kunden leichter erfassen, wie sich die Kosten eines Vertrags auf die Auszahlung der Lebensversicherung auswirken.

Kreditkarten

Kreditkartenzahlungen im Internet werden sicherer, aber auch etwas komplizierter. Künftig reicht es beim Bezahlen in Onlineshops mit Visa, Mastercard und Co. nicht mehr aus, neben der Kreditkartennummer die Prüfziffer von der Rückseite der Karte einzugeben. Ab dem 15. Januar 2021 müssen Zahlungen ab 250 Euro mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren freigegeben werden, ab 15. Februar greift die „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ dann ab 150 Euro. In vollem Umfang sollen die Regeln ab Mitte März 2021 angewendet werden.

Mehr Geld für Azubis

Azubis dürfen sich 2021 über mehr Geld freuen: Wer sich neu für den Beruf seiner Wahl in Handwerk und Betrieb entscheidet, erhält im ersten Ausbildungsjahr mindestens 550 Euro (bisher: 515 Euro für Ausbildungsjahrgang 2020) monatlich. Wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, gilt die tarifvertraglich festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung. Auch Studenten dürfen sich über höhere Freibeträge beim BAFÖG freuen.

Käufer zahlen die Hälfte der Maklerkosten

Wer eine Immobilie kauft, muss künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen. Bisher übernimmt meist der Käufer komplett die Maklerprovision von bis zu sieben Prozent des Kaufpreises. Ab dem 23. Dezember muss der Käufer seinen Anteil erst dann überweisen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat.

(mit Material von dpa)
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