Musterverfahren Anleger und VW streiten über Schadensberechnung

Braunschweig · Was wäre, wenn VW seine Investoren im Abgasskandal tatsächlich zu spät informiert hätte? Wie lässt sich dann der Schaden der Aktionäre berechnen? Das Oberlandesgericht Braunschweig hat sich Gedanken gemacht.

 Hat VW die Märkte rechtzeitig über die Affäre rund um millionenfachen Betrug mit manipulierten Dieselmotoren informiert?

Hat VW die Märkte rechtzeitig über die Affäre rund um millionenfachen Betrug mit manipulierten Dieselmotoren informiert?

Foto: Julian Stratenschulte

Im milliardenschweren Musterverfahren zum VW-Abgasskandal haben sich die Parteien über Fragen der möglichen Schadensberechnung gestritten.

Das Oberlandesgericht Braunschweig präsentierte erste Überlegungen dazu. Dies lasse noch keine Rückschlüsse auf einen möglichen Verfahrensausgang zu, teilte Volkswagen mit. Musterbeklagte sind Volkswagen und der VW-Hauptaktionär Porsche SE, Musterklägerin ist die Fondsgesellschaft Deka Investment. Es geht um die Frage, ob VW die Märkte rechtzeitig über die Affäre rund um millionenfachen Betrug mit manipulierten Dieselmotoren informiert hat.

Der Vorsitzende Richter Christian Jäde sagte, zwischen Bekanntmachung des Abgasskandals durch die US-Umweltbehörde EPA am 18. September 2015 und der Ad-Hoc-Mitteilung von Volkswagen vom 22. September 2015 sei der Kurs der VW-Vorzugsaktie bereinigt um allgemeine Entwicklungen im Leitindex Dax um 31,23 Prozent eingebrochen. In einer Beispielrechnung ergab sich so ein Kursdifferenzschaden von 50,72 Euro pro Papier. Jäde betonte, dies seien nur vorläufige Überlegungen, es werde gegebenenfalls ein Sachverständiger beauftragt. Die Berechnungen bedeuteten nicht, dass das Gericht von einer Haftung von Volkswagen ausgehe.

Unlängst hatte Jäde allerdings - als vorläufige Einschätzung - erklärt, dass der Autoriese den Kapitalmarkt zu spät informiert haben könnte. Er bezog sich dabei auf das VW-Eingeständnis gegenüber US-Behörden vom 19. August 2015, Dieselmotoren manipuliert zu haben - dies könnte eine kursrelevante Information gewesen sein. Aus VW-Sicht gab es keine konkreten Anhaltspunkte für eine Kursrelevanz, bis die EPA mit ihren Anschuldigungen an die Öffentlichkeit ging.

Jäde machte auch klar, dass Anleger, die zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Skandals ihre VW-Aktien bereits verkauft hatten, durchaus auch einen Schaden erlitten haben könnten. Er bezog sich auf die Überlegung, dass sie die Papiere zu teuer gekauft haben könnten.

Nach Bekanntwerden der Abgas-Affäre im September 2015 hatten Anleger teils hohe Verluste erlitten. Insgesamt machen knapp 1700 Kläger rund 9 Milliarden Euro Schadenersatz geltend. Teils liegen die Klagen noch beim Landgericht Braunschweig, so dass sich der Streitwert beim Oberlandesgericht auf rund 4,3 Milliarden Euro beläuft.

Für ihre Stellungnahmen haben beide Seiten bis Ende Januar 2019 Zeit, die mündliche Verhandlung soll am 25. März 2019 fortgesetzt werden.

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