Arbeitsschutzverordnung Darf der Arbeitgeber den Impfstatus abfragen?

Berlin/Düsseldorf · Arbeitgeber fordern ein Auskunftsrecht, um den Betriebsalltag zu organisieren. Gewerkschaften lehnen das ab. Datenschützer sind skeptisch.

 Impfen währen der Arbeitszeit ermöglichen, wie hier bei Thyssenkrupp Steel – dazu sollen Arbeitgeber per Gesetz verpflichtet werden. 

Impfen währen der Arbeitszeit ermöglichen, wie hier bei Thyssenkrupp Steel – dazu sollen Arbeitgeber per Gesetz verpflichtet werden. 

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Die Pandemie hat Deutschland weiter im Griff. Nun sucht die Wirtschaft nach Wegen, um den Betriebsalltag zu organisieren. Doch die Gewerkschaften pochen auf den Datenschutz.