Untergrenze ab 2020 Azubis sollen künftig Mindestlohn bekommen

Berlin · In manchen Branchen werden Auszubildende derzeit kaum ordentlich bezahlt, viele verdienen weniger als 500 Euro im Monat. Mit dem Mindestlohn soll sich das künftig ändern.

Für die Vergütung von Auszubildenden in Betrieben ohne Tarifbindung will Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) ab 2020 erstmals in Deutschland eine gesetzliche Untergrenze festschreiben. Danach sollen Auszubildende ab dem ersten Lehrjahr mindestens 515 Euro pro Monat und bis 2023 dann 630 Euro bekommen. Bis zum 4. Ausbildungsjahr soll der Lohn um 40 Prozent steigen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf soll das Bundeskabinett am Mittwoch beschließen. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit verdienten zuletzt mehr als 100.000 Auszubildende weniger als 500 Euro im Monat.

Karliczek erklärte: „Auszubildende verdienen Anerkennung, hierfür setzen wir mit der Mindestvergütung ein Signal. Zugleich wahren wir Maß und Mitte, denn für die Betriebe muss sie wirtschaftlich tragfähig sein, und sie muss das Interesse der Betriebe erhalten, eine hochwertige Ausbildung in Deutschland anzubieten.“ Sie wies aber daraufhin: „Allerdings können die Tarifparteien tarifvertraglich eine niedrigere Vergütung vereinbaren.“

Mindestvergütung nur "unterste Haltelinie"

DGB-Chef Reiner Hoffmann forderte, dass dies nur für eine Übergangszeit gelten solle. „Wir erwarten eine Einphasung bis 2024, in der per Tarifvertrag von der Mindestausbildungsvergütung abgewichen werden kann.“ Er nannte die Einführung der Untergrenze „überfällig“ und lobte den Gesetzentwurf dafür, „dass die Mindestausbildungsvergütung jährlich automatisch entsprechend der Durchschnittswerte angepasst wird.“ Hoffmann betonte: „Die Mindestvergütung für Azubis ist nur die unterste Haltelinie. Liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung bei 1000 Euro, müssen auch nicht-tarifgebundene Betriebe mindestens 800 Euro zahlen.“ Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisierte das Vorhaben hingegen scharf.

„Aus Sicht des Handwerks bleibt die gesetzliche Festlegung einer Mindestausbildungsvergütung ein schwerer Eingriff in die gelebte Betriebs- und Tarifautonomie und wird gerade die kleinen Handwerksbetriebe in strukturschwachen Regionen in besonderem Maße belasten“, erklärte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Gerade wegen der Konjunktur müsse die Politik dafür sorgen, dass eine Mindestausbildungsvergütung nicht zu einer strukturellen Schwächung des Ausbildungsengagements führe. Positiv zu werten sei, dass die Tarifparteien eine niedrigere Vergütung vereinbaren könnten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort