Anwohner wollen mehr Schutz Bald Urteil über letzte Klagen gegen Elbvertiefung

Leipzig · Das Bundesverwaltungsgericht wird nächste Woche seine Entscheidung über die letzten vier Klagen gegen die Elbvertiefung verkünden.

 Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem ersten großen Umwelt-Verfahren im Februar die Planungen für die Elbvertiefung als weitgehend rechtmäßig eingestuft.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem ersten großen Umwelt-Verfahren im Februar die Planungen für die Elbvertiefung als weitgehend rechtmäßig eingestuft.

Foto: Christian Charisius

Der 7. Senat bestimmte den 19. Dezember, 10.00 Uhr, als Verkündungstermin. Am Mittwoch hatten die Leipziger Richter die Klagen von Immobilienbesitzern aus Hamburg-Övelgönne und Blankenese mündlich verhandelt.

Die Anwohner bemängeln, dass die Auswirkungen der Flussvertiefung auf Uferabbrüche, Lärmbelastung und Flutrisiken nicht korrekt eingeschätzt worden seien. Ein Klägerpaar wendet sich zudem gegen ein 70 Meter hohes Leuchtfeuer, das auf einem Nachbargrundstück errichtet werden soll. Die Anwälte der Anwohner beantragten zusätzliche Schutzmaßnahmen und den Ausgleich eventueller Schäden.

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