Wenn gesetzliche Renten nicht reichen Was bei Betriebsrenten zu beachten ist

Service | Düsseldorf · Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht. Ein Teil der Lücke kann über die betriebliche Altersvorsorge geschlossen werden. Beim Sparen hilft nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Staat.

 Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, es sei denn, ein Tarifvertrag schließt dies aus.

Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, es sei denn, ein Tarifvertrag schließt dies aus.

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Die betriebliche Altersversorgung (BAV) gilt neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge als dritte Säule der Alterssicherung. 2019 gab es in Deutschland 16,25 Millionen Verträge dieser Art. Kein Wunder: Bei der betrieblichen Altersversorgung helfen Staat und Unternehmen. Auf BAV-Beiträge bis zu 276 Euro monatlich entfallen keine Sozialversicherungsabgaben, Beitragszahlungen bis 552 Euro pro Monat sind steuerfrei.