Wer muss streichen? BGH urteilt im August zu Schönheitsreparaturen

Karlsruhe · Ein Mietstreit um Schönheitsreparaturen beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH). Der Mieter hatte seine Wohnung im niedersächsischen Celle beim Auszug selbst gestrichen. Die vermietende Wohnungsbaugenossenschaft war mit dem Ergebnis nicht zufrieden und ließ einen Maler kommen.

 Wenn Mieter ausziehen, gibt es ums Renovieren oft Streit.

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Foto: Maurizio Gambarini
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