Strafprozess in Bonn Angeklagter will nicht zum Cum-Ex-Prozess kommen

Bonn · Vor gut einem Jahr endete am Bonner Landgericht der erste Cum-Ex-Strafprozess mit einem Schuldspruch. Nun will ein weiterer Ex-Banker, der wegend des Cum-Ex-Steuerdeals angeklagt ist, nicht nach Bonn kommen.

 Dem Mann wird die Beteiligung an 69 Fällen von besonders schwerer Steuerhinterziehung vorgeworfen. (Symbolbild)

Dem Mann wird die Beteiligung an 69 Fällen von besonders schwerer Steuerhinterziehung vorgeworfen. (Symbolbild)

Foto: dpa/Axel Heimken

Ein wegen Cum-Ex-Steuerdeals angeklagter Ex-Banker will nicht zu einem Strafprozess nach Bonn kommen, sondern in seinem Heimatland Schweiz bleiben. Einen entsprechenden Anwaltsbrief habe man erhalten, sagte eine Sprecherin des Bonner Landgerichts am Dienstag. Zunächst bleibe der für Dienstag geplante Verhandlungsauftakt als Termin bestehen, die zuständige Kammer berate aber über das weitere Vorgehen in dem Verfahren (Aktenzeichen 63 KLs 1/20).

Dem Mann wird die Beteiligung an 69 Fällen von besonders schwerer Steuerhinterziehung im Zeitraum von Ende 2010 bis Mai 2016 vorgeworfen. Dabei sollten 461 Millionen Euro an Steuererstattungen fließen, aber nur eine Million Euro wurde ausgezahlt. Außerdem halten die Ankläger dem Mann gewerbsmäßigen Bandenbetrug in drei Fällen vor. Zuvor hatten „Süddeutsche Zeitung“ und WDR berichtet. Sie zitieren aus dem Brief, demzufolge der Anwalt die Vorwürfe gegen seinen Mandanten als unzutreffend zurückweist.

Vor gut einem Jahr endete am Bonner Landgericht der erste Cum-Ex-Strafprozess mit einem Schuldspruch, zwei ehemalige britische Aktienhändler wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Vergangene Woche verurteilte das Gericht einen ehemaligen Banker zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren.

Bei „Cum-Ex“-Geschäften schoben Banken, Investoren und Fonds rund um den Dividendenstichtag Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch hin und her. Das Ziel: Steuern erstattet bekommen, die gar nicht gezahlt worden waren. Der Staat büßte dadurch Schätzungen zufolge insgesamt einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag ein. Lange war unklar, ob das nur dreiste Abzocke unter Ausnutzung eines Schlupflochs im Gesetz oder eine Straftat war. Nach den ersten Urteilen ist letzteres so gut wie sicher. Das finale Wort hierzu hat aber der Bundesgerichtshof am 15. Juni.

(dpa)
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Claudia Mahnke

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